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Wie sich Landwirte gegen Wetterextreme versichern können

Wetterextreme wie Hagel, Stürme, Starkregen und auch Dürre können Sie über die Mehrgefahrenversicherung absichern. Sechs Tipps für interessierte Landwirte.

Lesezeit: 6 Minuten

Die Wetterextreme nehmen zu, auch in diesem Sommer. Grund genug für Landwirte, nicht nur die Absicherung gegen Hagel, sondern auch gegen Sturm, Starkregen und auch Dürre in den Blick zu nehmen. Die Policen sind aber recht teuer. Schauen Sie deshalb genau hin, ob und welche Absicherung Sie brauchen und welche Details wichtig sind.

1. Risiko kalkulieren

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Analysieren Sie zunächst das Schadenrisiko für Ihren Standort. Also: Gab es in der Vergangenheit vermehrt hohe Schäden aufgrund bestimmter Wetterereignisse? Welche Kulturen sind durch welche Wetterrisiken besonders gefährdet? Ist ein Großteil Ihres Einkommens vom Ackerbau oder nur einer Kultur abhängig? Haben Sie hohe Verbindlichkeiten? Müssen Sie hohe Pachten oder Löhne zahlen? Wie steht es um Ihre Eigenkapitalreserven?

So könnte sich z. B. für Futterbau- oder Biogasbetriebe die zusätzliche Absicherung von Mais gegen Sturm und evtl. gegen Starkregen lohnen. Bei Kartoffeln kann eine Absicherung gegen Starkregen, bei Rüben gegen Spätfröste sinnvoll sein. Bei Raps wählen Landwirte oft eine Police gegen Sturm und Starkregen im Paket, bei Winterraps ggf. auch gegen Frost. Auch für Sonderkulturbetriebe kommt eine Mehrgefahrenversicherung durchaus infrage.

Prüfen Sie auch, ob vielleicht schon andere Maßnahmen, wie z. B. die Auswahl weniger dürre, sturm- bzw. frostempfindlicher Sorten, vielfältige Fruchtfolgen, Mulch- oder Direktsaat, die Anlage bzw. Wartung von Drainagen und Vorflutern oder die Bildung finanzieller Reserven ausreichen, um einer Existenzgefährdung durch Wetterextreme vorzubeugen.

2. Hinschauen bei Starkregen

Bei der Starkregenpolice sollten Sie prüfen, ob auch Schäden durch stehendes Wasser abgesichert sind, gerade für Kartoffeln kann das sehr wichtig sein. Auch wenn mittlerweile fast alle Versicherer diesen Schutz anbieten, sollten Sie nachfragen – z. B. ob dies auch für die von Ihnen abgesicherte Kultur gilt.

Aber welche Niederschlagsmenge gilt eigentlich als Starkregen? Meistens 50 mm/Tag, in Einzelfällen zusätzlich 25 mm/15 min oder 15 mm/15 min.

3. Alle Schäden beachten

Wollen Sie Schäden, die z. B. bei Kartoffeln, Rüben oder auch Sonderkulturen durch Inhalts- und Qualitätsverluste versichern, sollten Sie ganz genau hinschauen. So sind z. B. Zuckerertragsverluste bei Rüben und Stärkeverluste bei Stärkekartoffeln teilweise standardmäßig mitversichert, z. T. aber auch nicht. Fragen Sie die Versicherer ganz konkret nach solchen Zusatzangeboten und prüfen Sie, welches Angebot passt.

Wollen Sie Folgekosten z. B. wegen einer durch Sturm oder Starkregen verspäteten bzw. aufwendigeren Ernte versichern, ist das oft nicht möglich. Aber fragen Sie ruhig konkret nach. Bei der Vereinigten Hagel z. B. können Sie Qualitäts- und Preiseinbußen durch eine verspätete Ernte u. a. bei Sonderkulturen versichern, bei der VGH Qualitäts- und Folgeschäden. Im Schadenfall sind auch Einzelfallentscheidungen denkbar.

Lagerschäden durch Sturm und Starkregen werden oft nur pauschal entschädigt, ggf. aber gemäß festgestellter Entschädigungsstufe – z. B. 10 oder 15 % der Versicherungssumme. Vereinzelt erfolgt eine individuelle Entschädigung.

Beachten Sie auch, dass die Haftungszeiträume im Einzelfall zu kurz sein können, z. B. wenn die Haftung von Sturm- oder Starkregenschäden für Mais vor der Ernte endet oder Frost standardmäßig erst ab 1. Mai versichert ist.

4. Versicherungssumme im Blick haben

Als Versicherungssumme schlagen die Versicherer in der Regel den jeweiligen Marktpreis vor. Prüfen Sie, ob dieser mit Ihren tatsächlichen Ertrags- und Preiserwartungen übereinstimmt. Entscheidend ist, dass Sie den Betrag absichern, den Sie im Schadenfall tatsächlich benötigen. Prüfen Sie dabei auch, ob Sie eventuell Abschläge von der Versicherungssumme vornehmen können oder vielleicht schon die Anbaukosten als Richtwert für die Versicherungssummen ausreichen.

„Und achten Sie darauf, dass die Versicherungssummen im Laufe der Zeit nicht nur an steigende Preise, sondern auch an sinkende Marktpreise angepasst werden“, so Versicherungsberater Burkhard Fry von der Landwirtschaftskammer NRW. Andernfalls zahlen Sie unnötig hohe Prämien.

5. Den passenden Tarif wählen

Je nach Versicherer und Police können Sie zwischen festen und variablen Beiträgen wählen. Bei variablen Beiträgen profitieren Sie von Schadenfreiheitsrabatten nach schadenfreien Jahren. Nach einem Schadenfall müssen Sie aber mit Prämienerhöhungen rechnen. Mit festen Beiträgen dagegen können Sie die jährlichen Kosten klar kalkulieren. Lassen Sie sich am besten für mögliche Schäden beispielhaft sowohl die Entschädigung als auch den Beitrag für das Folgejahr berechnen. Prüfen Sie auch, ob Sie möglicherweise durch Rabatte oder Selbstbehalte die Prämie drücken können. Beachten Sie dabei, dass der Selbstbehalt sich mal auf die Entschädigungssumme und mal auf die Versicherungssumme bezieht. Lassen Sie sich auch berechnen, um wie viel günstiger der Beitrag mit Selbstbehalt ist und wie hoch der Selbstbehalt im Schadenfall genau ausfällt. „Am Ende sollten Sie sich unbedingt die Jahresprämie einschließlich Steuern und Gebühren ausweisen lassen und sich auch nicht durch die womöglich niedrigen halbjährlichen Zahlungsbeträge täuschen lassen“, so Versicherungsberater Burkhard Fry.

6. Sonderfall Dürre

Sturm, Starkregen und Frost bzw. Auswinterung werden als Zusatzbaustein zur Hagelpolice versichert. Zusätzlich bieten zahlreiche Versicherer sog. Indexpolicen an, bei denen der Schaden rein rechnerisch auf Grundlage eines Wetter- oder Ertragsindex ermittelt wird.

Bei der Auswahl einer Dürrepolice geht es z.B. um folgende Fragen:

  • Welcher Index passt? Ein Niederschlagsindex mit den Regenmengen oder der Zahl niederschlagsarmer Tage als Messlatte? Oder ein Ertragsindex, der entweder auf den pauschalen Landkreisertrag oder einen betriebsindividuell ermittelten Ertragswert abzielt?
  • Wie funktioniert die Entschädigung – pauschal mit z. B. 30 oder 50 % der Versicherungssumme bei Erreichen des Grenzwertes oder als mit dem Schaden stetig steigende Entschädigung?
  • Reicht eine Auszahlung im Herbst bzw. im Frühjahr oder ist eine zeitnahe Auszahlung besonders wichtig?
  • Welche Antragsfristen gibt es? Ist ein Abschluss im späten Frühjahr möglich?

Die Versicherungskammer Bayern, die Vereinigte Hagel und die Mecklenburgische bieten eine Indexpolice nur für Trockenschäden an. Weitere Angebote gibt es z. B. von der Hagelgilde, der MMA, der Gvf-Versicherungsmakler, der Sparkassenversicherung und dem Newcomer Wetterheld für Schäden durch Trockenheit u./o. Niederschlag. Dabei sind die Indexprodukte vielfach an die Hagelpolice als Grundversicherung gebunden.

Schadenfeststellung und Entschädigung

Sturm,Starkregen undFrost bzw. Auswinterungwerden anhand von Wetterparametern festgestellt, die Entschädigung erfolgt nach gutachterlich festgestelltem Schaden. Die Absicherung gegen Sturm und Starkregen kann das doppelte bis dreifache der Hagelpolice kosten, die Absicherung gegen Sturm, Starkregen und Frost das drei- bis vierfache. Dabei variieren die Tarife je nach Fruchtart, Standort und sonstigen Bedingungen. So kostet die Absicherung gegen Hagel, Sturm, Starkregen und Frost zusammen etwa zwischen 10 und 50 €/ha.

BeiDürreschäden erfolgt die Entschädigung nicht anhand des konkreten, sondern ausschließlich auf Grundlage von ausgewählten statistischen Wetter- oder Ertragsdaten. Die Dürrepolicen sind im Vergleich noch teurer als die anderen Mehrgefahrenpolicen, hier geht es in der Regel erst ab 20 €/ha los und kann bis weit über 50 €/ha gehen. Die Policen stehen außerdem im Ruf, sich ohne staatliche Zuschüsse nicht zu rechnen und einzelbetrieblich auch mal daneben zu liegen.

Welche Policen einzelne Versicherer anbieten (Auswahl)

 HagelSturmStarkregenFrostAuswinterungDürre³
Hagelgildex x
Mecklenburgischexxxxxx
MMAxxxx-x
Vereinigte Hagelxxxxxx
VGHxxxxxx
Versicherungskammer Bayernxxxxxx
1) alle Ackerbaukulturen 2) alle Ackerbaukulturen, zudem Indexprodukt Aquaflex 3) Absicherung über sog. Indexpolicen

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