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topplus Zwischenfrucht, ITW, Existenzgründung

Diese Änderungen und Fristen sind für Landwirte im Oktober wichtig

Letzter Termin für die Saat von Zwischenfrüchten, Haltungsform 3 und 4 bei Rindfleisch, Schnittverbot für Hecken endet: Diese Änderungen und Fristen sind im Oktober 2023 für die Landwirtschaft wichtig:

Lesezeit: 6 Minuten

Wer einen Agrarantrag 2024 stellen will, muss bis 15. Oktober seine Zwischenfrüchte gesät haben. Bei Lidl beginnt die Auslistung von Rindfleisch der Haltungsformen 1 und 2. ITW-Betriebe müssen für Sauen und Ferkel ihre Tierbestandsbewegungen melden und Hecken und Bäume können wieder beschnitten werden. Diese und weitere Änderungen und Fristen gibt es für Landwirtinnen und Landwirte im Oktober 2023 zu beachten:

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GAP: Letzter Termin für Saat von Zwischenfrüchten nach GLÖZ 7

Der 14. Oktober ist der späteste Termin zur Aussaat von Zwischenfrüchten, wenn Betriebe 2024 einen Agrarantrag stellen wollen. Dafür müssen sie die Vorschriften zum Fruchtwechsel nach GLÖZ 7 einhalten. Danach muss die Einsaat einer Zwischenfrucht bis zum 15.10. des Antragsjahres erfolgen. Die Zwischenfrucht muss dann bis zum 15.02. des Folgejahres auf der Fläche verbleiben.

In Zwischenfruchtmischungen können Getreidearten mit und ohne Mischungspartner enthalten sein. Wichtig ist, dass die Zwischenfrucht gleichmäßig und in nennenswertem Umfang auf der Fläche vorkommt.

Lidl beginnt Rindfleisch der Haltungsform 1 + 2 aus dem Sortiment zu streichen

Ab Oktober will Lidl aufhören, Rindfleisch der Haltungsformen 1 und 2 anzubieten. Stattdessen soll für Kunden nur noch das Fleisch der Haltungsformen 3 und 4 erhältlich sein. Bis zum Frühjahr 2024 soll das gesamte Rindfleischsortiment geändert sein und den Haltungsformen 3 und 4 entsprechen. Derzeit können Kunden noch Rindfleisch der Haltungsform 2 kaufen, es soll aber nach und nach aus den Regalen verschwinden.

Lidl will das Rindfleisch weiterhin aus Deutschland beziehen. Ausgenommen sind internationale Spezialitäten, bei denen die Haltungsform nicht verwendet werden kann. Diese will Lidl „nur im geringen Umfang“ anbieten. Ab Anfang 2024 will Lidl die Umstellung auf die Haltungsformen 3 und 4 auch bei Milch druchführen.

ITW-Betriebe: Dritte Quartalsmeldung bis 10. Oktober fällig

Sauenhalter und Ferkelaufzüchter, die an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, müssen bis zum 10. Oktober die Tierbestandsbewegungen des dritten Quartals 2023 an ihren Bündler melden. Die Schweinehalter müssen dabei taggenau angeben, wie viele Tiere abgesetzt, aufgezogen oder zur Schlachtung abgegeben wurden. Für das vorangegangene Kalenderquartal können betroffenen Betriebe gleichzeitig ihre Meldung einmalig korrigieren. Die Bündler geben die gemeldeten Tierzahlen dann an die Trägergesellschaft weiter.

Für Schweinemäster entfällt die Meldepflicht über die Anzahl der zur Schlachtung abgegebenen Tiere. In diesem Fall übernimmt das Schlachtunternehmen bzw. der Metzger die Meldung.

Hecken und Bäume dürfen wieder geschnitten werden

Am 30. September endet der seit 1. März geltende Zeitraum des Schnittverbots für Hecken, Knicks und Bäume. Damit können ab Oktober auch wieder Schnitte, die über schonende Pflege- und Formschnitte hinaus gehen, getätigt werden. Alle acht bis zwölf Jahre sollte die Hecke abschnittsweise auf den Stock gesetzt werden.

Anträge für Existenzgründung in der Landwirtschaft stellen

In mehreren Bundesländern können Existenzgründer in der Landwirtschaft mittlerweile eine Unterstützung in Form einer Niederlassungsprämie beantragen. Seit dem 31. August 2023 können Junglandwirtinnen und Junglandwirte in Brandenburg, die einen landwirtschaftlichen Betrieb neu gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen, eine Niederlassungsprämie von max. 75.000 € in Anspruch nehmen. Der Antrag muss bis zum 1.11.2023 beim Landesamt eingereicht werden.

Für die Niederlassungsprämie in Sachsen von max. 70.000 € wird das sächsische Landwirtschaftsministerium (SMEKUL) voraussichtlich ab Oktober 2023 einen mehrmonatigen Förderaufruf bis ins Frühjahr 2024 starten.

In Thüringen startet die zweite Antragsrunde für Existenzgründer voraussichtlich im Dezember 2023.

Sachsen-Anhalt hat die Niederlassungsprämie für Existenzgründungen kürzlich auf 100.000 € erhöht. Entsprechende Anträge können seit dem 31. August gestellt werden.

Semesterstart: BAföG für Studierende beantragen

Am 2. Oktober beginnt das Wintersemester 2023/24 an den meisten Universitäten in Deutschland. Wann sich für Studierende ein Antrag auf BAföG nach Berufsausbildungsförderungsgesetz lohnt hängt auch vom Elterneinkommen ab. Konkret liegt der Förderhöchstbetrag bei 934 € und der Elternfreibetrag bei 2.415 € (1.605 € für alleinstehende Eltern).

Antragsfrist für Heizkostenzuschuss für 2022 endet

Seit Mai 2023 konnte in allen Bundesländern ein Heizkostenzuschuss für hohe Kosten beim Heizen mit Holz, Öl oder anderen „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ im Jahr 2022 gestellt werden. Am 20. Oktober 2023 endet nun die Antragsfrist bundesweit. Bei den Hilfen geht es um nicht rückzahlbare Zuschüsse zu besonders stark gestiegenen Kosten für Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks. Privathaushalte können damit rückwirkend für den Kauf im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 (Lieferdatum) entlastet werden.

Niedrigere Gasumlagen können Gaskosten drücken

Ab Oktober 2023 können die Gaskosten sinken, da zwei Gasumlagen auf null Euro gesenkt werden. Dieser vom Trading Hub Europe (THE) angekündigte Schritt bedeutet für einen durchschnittlichen Einfamilienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh eine Entlastung von rund 5 % oder 130 € pro Jahr. Insbesondere die im Vorjahr stark gestiegene Regelenergieumlage wird von 0,57 Cent/kWh (netto) auf Null gesenkt. Auch die Konvertierungsumlage, mit der die Umstellung von H- auf L-Gas finanziert wird, entfällt aufgrund der ausreichenden Versorgung mit L-Gas. Allerdings wird der neue, niedrigere Gaspreis nicht automatisch an Kunden weitergeleitet. Vor allem Neukunden könnten von der Änderung profitieren. Für Bestandskunden kann sich ein Vergleich und ein Wechsel des Anbieters lohnen.

WhatsApp nur noch ab Android-Version 5.0

Ab dem 24. Oktober 2023 kommen auf Besitzer älterer Handymodelle Veränderungen zu, denn WhatsApp wird auf diesen Geräten nicht mehr funktionieren. Um den Messenger weiterhin nutzen zu können, wird mindestens die Android-Version 5.0 oder neuer benötigt. Meta, das Unternehmen hinter WhatsApp, will alle betroffenen Nutzer rechtzeitig informieren, bevor der Dienst für sie eingestellt wird.

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