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So lassen sich landwirtschaftliche Gebäude neu nutzen

Wer die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes plant, sollte früh mit den Überlegungen starten, strategisch vorgehen – und die Dächer dicht halten.

Lesezeit: 3 Minuten

Dieser Beitrag erschien zuerst beim Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

Was tun mit leer stehenden landwirtschaftlichen Gebäuden? Das fragen sich viele, die Scheunen, Speicher und Ställe aktuell nicht wirtschaftlich nutzen. Auch wer einen Ausstieg aus der Tierhaltung plant, macht sich Gedanken über Alternativen.

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Der richtige Weg hängt von vielen Faktoren ab.

  • Suche ich betriebliche Perspektiven oder will ich privaten Wohnraum schaffen?
  • Will ich andere Menschen dauerhaft auf den Hof holen?
  • Für welche Nutzung gibt es in meiner Region einen Markt?
  • Welche (Um-)Nutzung ist in meinen Gebäuden bau- und immis­sionsschutzrechtlich möglich?
  • Welchen finanziellen Spielraum habe ich?

Orientierung vermittelte jetzt das Umnutzungsforum der Landwirtschaftskammer NRW auf Haus Düsse mit rund 180 Teilnehmern vor Ort und online. Die zentrale Botschaft: Patent­rezepte gibt es nicht. Jeder und jede muss einen individuellen Weg finden.

Neue Standbeine finden

Mitarbeiterinnen der Landwirtschaftskammer warfen einen Blick auf neue betriebliche Standbeine.

  • Wer in den „Nischenmarkt“ Direkt­vermarktung einsteigen will, muss vor allem Qualität und Er­lebnis bieten.
  • In NRW gibt es rund 400 Urlaubshöfe. In den Ballungsräumen an Rhein und Ruhr leben viele poten­zielle Gäste und Urlaub hat hohe Priorität. Enorme Nachfrage gibt es auch für das Thema Seniorenwohnen, also die Bereitstellung von Wohnungen und zusätzlichen Dienstleistungen.
  • Neue Standbeine können sich auch in den Bereichen Indoor Farming (zum Beispiel Kräuter, Chicorée oder Pilze), Insektenhaltung oder Aquakultur entwickeln.

„Plane lange, baue kurz“, empfahl Angelika Heitling, die bei der Landwirtschaftskammer fachbehördliche Stellungnahmen für die Bauämter erstellt. Sie betonte: „Es ist ein Pfund, dass viele auf dem Land wohnen wollen. Bauen darf aber nur, wer privilegiert ist.“ Auch deshalb sollte alles dafür getan werden, die Bauten nicht verfallen zu lassen. Denn: Nur was ein Sta­tiker als tragfähig betrachtet, darf auch umgenutzt werden. „Was weg ist, ist weg“, betonte Architekt Christian Tripp aus Ahlen.

Genehmigung für jede Nutzungsänderung

Für jede Nutzungsänderung ist eine Genehmigung erforderlich. Und vor jedem Bauantrag sollten Eigentümer prüfen, ob sie Gebäude haben, die nachgenehmigt werden müssen. „Seit 2005 haben wir Luftbilder“, erklärte Michael Joswig, Abteilungsleiter Bauen und Immissionsschutz beim Kreis Soest. Eine Bauvoranfrage lohne und sei häufig auch ohne Architekt möglich. Beigefügt werden sollten dann vorhandene Baugenehmigungen, alte und aktuelle Fotos und Pläne oder Ideenskizzen zur künftigen Nutzung.

Fünf zusätzliche Wohnungen, egal wie groß

In vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichteten Gebäuden, die sich auf der Hofstelle befinden, sind neben gewerblichen Nutzungen bis zu fünf zusätzliche Wohnungen möglich. Flächen­begrenzungen gibt es dabei nicht. Wichtig zu wissen: An- oder Er­weiterungsbauten sind nicht möglich und auch keine neuen Außenlagerflächen. Michael Joswig riet davon ab, Wohnungen zu bauen und gleichzeitig die Intensivtierhaltung fortzusetzen – auch wenn das grundsätzlich möglich sei. „Das verträgt sich in der Regel nicht.“

„Die Personen machen ein erfolgreiches Projekt aus“, betonte Architekt Christian Tripp. Damit meint er nicht nur die Besitzer ­eines ­Objekts, sondern auch mögliche Betreiber und andere Fachleute.

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