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Neue Frist

Schafe und Ziegen bis zum 15. Januar 2024 in der HIT melden

Die Stichtagsmeldung in der HIT-Datenbank müssen Tierhalter ab 2024 selbst übernehmen. Was ist wichtig zu wissen, um gekoppelte Tierprämien zu bekommen?

Lesezeit: 1 Minuten

Dieser Artikel erschien zuerst im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

Bei der Stichtagsmeldung gibt es für 2024 eine Neuerung: Jeder Tierhalter muss eigenständig die Tierzahl in der HIT-Datenbank melden. Stichtag ist der 1. Januar. Die Anzahl der im Bestand vorhandenen Schafe und Ziegen, getrennt nach den Altersgruppen:

  • unter neun Monaten,
  • zehn bis 19 Monate,
  • ab 19 Monaten,

muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Stichtag – also bis zum 15. Januar – gemeldet sein.

„Wer dies nicht tut, erhält keine gekoppelte Tierprämie wie die Mutterschafprämie“, sagt Fides Lenz, Schafzuchtverband NRW. Verspätete HIT-Meldungen führen zu einem Förderausschluss. Aktuell gibt es keine mögliche Kulanzregelung.

Die Stichtagsmeldung ist verpflichtend. Sie ist unabhängig von der Tierzahl und ob Hobby- oder Berufsschäfer und ersetzt nicht die Meldung bei der Tierseuchenkasse (Frist: 31. Januar).

Bislang hatte die Tierseuchenkasse die Tierzahl automatisch an HIT weitergeleitet. Das fällt nun weg.

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