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Offener Brief

Biokraftstoffbranche kritisiert: Umweltbundesamt verleugnet Stand der Wissenschaft

Konkret wenden sich die Verbände gegen negative und aus ihrer Sicht tendenziöse Aussagen zu Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse.

Lesezeit: 4 Minuten

In einem offenen Brief an den Präsidenten des Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Dirk Messner, fordert eine Verbändeallianz das Umweltbundesamt (UBA) auf, die Ergebnisse von Studien zu Biokraftstoffen richtig wiederzugeben und es zukünftig zu unterlassen, Studienaussagen ins Gegenteil zu verdrehen. Zudem wollen die Verbände erreichen, dass das UBA in seinen Veröffentlichungen die wissenschaftliche Position des Weltklimarates IPCC berücksichtigt und nicht wie bisher lediglich veraltete eigene Untersuchungen heranzieht.

Zweifel an indirekten Effekten

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Im Kern geht es um die Anrechnung von Emissionen aus sogenannten indirekten Landnutzungsänderungen auf die Treibhausgasbilanz von Biokraftstoffen. Konkret wenden sich die Verbände gegen negative und aus ihrer Sicht tendenziöse Aussagen zu Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse im behördeneigenen „Subventionsbericht 2021“. Die Autoren des UBA-Berichts behaupten darin, indirekte Effekte durch den Rohstoffanbau für Biokraftstoffe führten zur schwerwiegenden Verschlechterung der Treibhausgasbilanz mit Verweis auf eine Studie aus dem Jahr 2020. Diese bestätigt jedoch, dass es unmöglich ist, indirekte Effekte zu bestimmen, sodass diese nicht in die Treibhausgasbilanz von Biokraftstoffen einbezogen werden können. „Es drängt sich der Eindruck auf, dass das UBA mit dem einseitigen pauschalen Befund, Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse seien klimaschädlich und ihre ordnungspolitische Unterstützung sei daher als ‚umweltschädliche Subvention‘ einzustufen, im politischen Meinungsstreit einseitig Stellung bezieht“, schreiben die Verbände in ihrem Brief.

Ideologiefreie Analyse nötig

Das UBA ist eine dem Bundesumweltministerium nachgeordnete Behörde, die in seiner Arbeit wissenschaftlichen Standards verpflichtet ist. Daher fordert die Verbändeallianz fordert für die Zukunft eine ideologiefreie Analyse und Interpretation von Daten insbesondere zu Anbaubiomasse. Studien sollten der wissenschaftlichen Praxis folgend entsprechend ihrer inhaltlichen Aussage wiedergegeben werden. Der aktuelle Stand der Forschung sei zu berücksichtigen. Es ist aus Sicht der Verbände nicht nachvollziehbar, warum das UBA als staatliche Institution weiterhin an einem unwissenschaftlichen und als Grundlage für gesetzliche Regelungen ungeeigneten methodischen Ansatz festhält.

Kappungsgrenze für Biokraftstoffe

Dabei haben die europäische und deutsche Gesetzgebung längst die öffentlich kritische Diskussion zu indirekten Landnutzungseffekten von Biokraftstoffen berücksichtigt, obwohl die Fachwelt sich einig ist, dass eine Ursache-Wirkungsbeziehung und konkrete Quantifizierung negativer Auswirkungen auf deren Treibhausgasbilanz nicht möglich ist. Deshalb werden die als iLUC-Faktoren bezeichneten rohstoffspezifischen Anlastungswerte bei der Treibhausgasbilanzierung lediglich im Rahmen der Berichterstattung verwendet und nicht als absolute Werte in die Berechnung mit einbezogen.

Um dennoch iLUC-Effekte und hierdurch bedingte etwaige höhere Treibhausgasemissionen auszuschließen, dürfen Biokraftstoffe aus Palmöl ab 2030 nicht mehr auf Fördersysteme in der EU für Biokraftstoffe angerechnet werden. Zudem beschränkt die Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU den zulässigen Anteil von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse grundsätzlich auf maximal 7 Prozent der im Straßenverkehr eingesetzten Energie. Die deutsche Gesetzgebung ist sogar noch strenger, denn hier liegt diese Kappungsgrenze bei 4,4 Prozent. Die UBA-Position ist demzufolge rückwärtsgewandt, betonen die Verbände.

Die iLUC-Theorie

Bei dem Konflikt dreht es sich um die so genannte iLUC-Theorie. ILUC steht für „indirect land use change“, also indirekte Landnutzungsänderungen. Die Befürworter der Theorie meinen, dass der Anbau von Rohstoffen für Biokraftstoffe die bisherige Ackernutzung verdrängt, zum Beispiel auf Wald- oder Torfmoorflächen. Die durch Rodung und Trockenlegung entstehenden CO₂-Emissionen müssen sich nach der Theorie allein Biokraftstoffe anrechnen lassen.

Doch indirekte Landnutzungsänderungen lassen sich weder beobachten noch messen. Die Wissenschaft ist sich einig, dass iLUC-Faktoren hochgradig unsicher sind: iLUC-Faktoren können 200 % unter oder 1700 % über dem Wert für fossile Kraftstoffe liegen. Selbst einen durchschnittlichen oder „in der Mitte liegenden“ iLUC-Faktor lehnen Wissenschaftler ab, da der Grad an Unsicherheit zu groß sei.

Vor diesem Hintergrund weisen die Verbände wiederholte Initiativen des Bundesumweltministeriums mit Nachdruck zurück, Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse von der Anrechnung auf die THG-Minderungsverpflichtung schrittweise und schließlich ganz auszuschließen. Denn das Ministerium begründet seinen Vorstoß damit, dass dadurch auch angebliche „umwelt- und klimaschädliche Effekte wie indirekte Landnutzungsänderung reduziert“ würden.

Unterzeichnet haben den Brief der Deutsche Bauernverband (DBV), der Bundesverband der Deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe), der Bundesverband Bioenergie (BBE), OVID - Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland, die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) und der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB).

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