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Energiewende vs. Bodenschutz

Bundesrat fordert besseren Schutz von Agrarflächen beim PV-Ausbau

Freiflächen-Solaranlagen boomen. Beim Ausbau der Photovoltaik müssen die Belange der Landwirtschaft und die Ernährungssicherung aber Berücksichtigung finden, mahnt die Länderkammer an.

Lesezeit: 2 Minuten

In manchen Regionen Deutschlands hat ein regelrechter Run auf Agrarflächen für den Bau von Solarparks eingesetzt. Das wird selbst von Energiewende-Befürwortern nicht nur positiv gesehen, schließlich sind diese Flächen dann (zumindest bei herkömmlichen Freiflächenanlagen) auf Jahrzehnte nicht mehr landwirtschaftlich nutzbar. Der Bundesrat hat deshalb einen besseren Schutz solcher Flächen gefordert.

Flächenschutz soll Landschaftsschutz gleichgestellt werden

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Nach dem Willen der Länderkammer sollen die Bundesländer landwirtschaftliche Flächen mit besonders hoher Ertragskraft auch künftig von der Errichtung von Photovoltaik-(PV)-Freiflächenanlagen ausschließen können. In seiner Stellungnahme zum Solarpaket der Bundesregierung fordert der Bundesrat, dass diese Möglichkeit fortgeschrieben wird. Im Sinne der Nachhaltigkeit müsse der Ausbau der Photovoltaik mit den Belangen der Landwirtschaft und der Erzeugung von Lebensmitteln in Einklang gebracht werden, betont die Länderkammer in ihrer Stellungnahme vom vergangenen Freitag.

Der vorgelegte Gesetzentwurf mit Regelungen zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Erzeugung ermächtigt die Länder bereits, Flächen in Landschaftsschutzgebieten oder Naturparks von Geboten auszuschließen. Dem Bundesrat zufolge sollten jedoch die Belange der Landwirtschaft und die Nahrungsmittelversorgung mindestens den gleichen Rang haben wie der Landschaftsschutz.

Höhere Entschädigung beim Leitungsbau durchgefallen

Keine Zustimmung fand die Ausschussempfehlung, eine höhere Entschädigung der Grundeigentümer bei der Verlegung von Leitungen für den Anschluss an das Stromnetz zu erreichen. Der Agrarausschuss hält die vorgesehene einmalige Entschädigung in Höhe von 5 % des Verkehrswertes der in Anspruch genommenen Schutzstreifenfläche für unangemessen. Diese spiegele keineswegs den Wertverlust der Landwirte aufgrund dieser grundbuchähnlichen Belastung wider. Dem Ausschuss zufolge sollte der Bundesrat die Regierung auffordern, im Benehmen mit den Akteuren „einen neuen und akzeptablen Wert“ festzulegen.

Ebenfalls keinen Niederschlag fand in der Länderkammer die grundsätzliche Kritik, die in den Reihen der Landwirtschaft an den geplanten Duldungspflichten für Grundeigentümer und Bewirtschafter bei der Verlegung von Stromleitungen im Zusammenhang mit PV-Anlagen auf ihren Grundstücken laut geworden ist.

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