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Freiflächenanlagen: Wann entschärft die Regierung die Steuerbombe für Landwirte?​

Nach wie vor kann der Bau einer Freiflächenanlage zur Steuerfalle werden – und das, obschon die Regierung bereits vor einigen Monaten versprochen hatte, das Problem zeitnah zu lösen.

Lesezeit: 2 Minuten

Für Flächen mit Solarparksdürfen Sie nach aktuellem Recht bei einer Hofübergabe nicht die gleichen Steuervorteile nutzen wie für rein land- und forstwirtschaftliche Flächen. Denn die Finanzämter ordnen die Anlagen nicht Ihrem land- und forstwirtschaftlichen, sondern Ihrem Grundvermögen zu. Wozu das führen kann, zeigt dieses Beispiel, über das top agrar vor zwei Jahren berichtet hat: Steuerfalle: Die Freiflächenanlage wird für uns zur Steuerbombe. Im konkreten Fall drohte einem Landwirt ein Steuerbescheid von bis zu 90.000 €, weil er 10 ha an den Betreiber einer Freiflächenanlage verpachtet hatte.

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Zwar hat die Regierung das Problem mittlerweile erkannt. So heißt es beispielsweise in einer Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Mai dieses Jahres: Man wolle die „Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ermöglichen“. Außerdem hat die bayrische Staatsregierung einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der das gleiche Ziel verfolgt. Nur ein Ergebnis liegt bislang noch nicht vor.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Johannes Steiniger (CDU, Wahlkreis Neustadt – Speyer). Dieser wollte wissen, wie die Ampelkoalition das Problem lösen will und wann genau mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Doch sowohl das Finanzministerium als auch das Wirtschaftsministerium gaben Steiniger keine klare Antwort. „Das ist doch unmöglich. Das Wirtschaftsministerium veröffentlicht eine Strategie, verweist zur Umsetzung aber an das Finanzministerium. Dort verweist man auf Beratungen des Bundesrats. Nur handeln im Sinne betroffenen Landwirte will keiner. Die Ampel hat ganz offensichtlich wieder einmal keinen Plan“, so Johannes Steiniger.

Ausnahme Agri-Photovoltaik

Für Agri-Photovoltaikanlagen können Sie im Übrigen Ausnahmen in Anspruch nehmen. Grundlage ist ein Erlass der Länder. Allerdings müssen Sie dazu einige Voraussetzungen erfüllen. Mehr dazu finden Sie hier:Agri-Photovoltaik: Erbschaftsteuer kein Problem

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