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topplus Kritik an neuer Förderung

Warum die Förderung für neue Heizungen über die Wärmewende entscheidet

Am 26. September endete die Frist zur Stellungnahme der Verbände für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Vor allem die Bioenergie könnte in der BEG wieder das Nachsehen haben.

Lesezeit: 5 Minuten

Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ will die Bundesregierung den Austausch fossiler Heizungen voranbringen. Die BEG ist die wichtigste Fördermaßnahme zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Ausgestaltung der Förderkulisse benachteiligt jedoch einzelne biogene Erfüllungsoptionen des GEG, bemängelt das Hauptstadtbüro Bioenergie.

„In der jüngst verabschiedeten Novelle des Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden zurecht alle diskriminierenden technischen Anforderungen, unnötige ordnungsrechtliche Vorgaben sowie Dopplungen zu anderen Rechtsgrundlagen gestrichen“, erklärt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros. Ziel des Parlaments war eine breite Auswahl unterschiedlicher sozialverträglicher Erfüllungsoptionen, die es den Bürgern ermöglichen, beim Einbau einer neuen Heizung die Anforderung von 65 % erneuerbare Energien auf die bestmögliche sowie günstigste Art und Weise zu erfüllen.

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Wieder Pflicht zur Kombination

Vollkommen unverständlich für Rostek jedoch die Vorgehensweise des Wirtschaftsministeriums, einige im parlamentarischen Prozess gestrichenen Anforderungen nun als Voraussetzung für eine Förderung in der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) zu verankern. So soll beispielsweise nur dann ein Förderanspruch beim Einbau einer Holzheizung bestehen, wenn diese mit einer Solarthermie-, Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe kombiniert wird. „Selbstverständlich kann eine Kombination verschiedener Heizungssysteme unter den richtigen Bedingungen vor Ort sinnvoll sein, doch muss die Förderung ebenfalls eine Einzellösung berücksichtigen“, fordert sie.

Im Rahmen der GEG- Novelle hat die Bundesregierung klargestellt, dass die Holzenergie auch als alleinige Erfüllungsoption für das 65 % erneuerbare Energien Ziel gilt. „Eine Verschärfung des Heizungsgesetzes durch die Hintertür gilt es mit Blick auf eine sozialverträgliche Ausgestaltung des GEG und für schnellen Kilmaschutz im Gebäudesektor dringend zu verhindern“, sagt sie.

Weitere Kritikpunkte

In der eingereichten Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie finden sich noch weitere Kritikpunkte und Forderungen:

  • Die nach der Novelle maximal mögliche Fördersumme von 21.000 € (entspricht dem Höchstsatz von 70 % Förderung bezogen auf die förderfähigen Investitionssumme von 30.000 €) deckt nur einen kleinen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten eines Heizungstausches. Gerade bei Hybridheizungen entstehen deutlich höhere Kosten. Die förderfähigen Kosten sollten deshalb nicht auf 30.000 € halbiert werden. Um größeren Schaden für die Energiepolitik und die Wärmewende zu vermeiden, ist eine Kürzung auf minimal 45.000 € vorstellbar. Für Hybridanlagen sollten weiterhin förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 € geltend gemacht werden können.
  • Der Klima-Geschwindigkeitsbonus muss laut Hauptstadtbüro auch für vermietete Wohnimmobilien und Nichtwohngebäude zugänglich sein. Bei einer Eigentumsquote von rund 40 % wird ein Großteil der Wohnimmobilien von der geplanten Ausgestaltung des Klima-Geschwindigkeitsbonus nicht erfasst. Auch Nichtwohngebäude tragen zu einem erheblichen Anteil zu den Treibhausgasemissionen bei und müssten mitberücksichtigt werden.
  • Gebäudenetze müssen die gleiche Förderung erhalten wie Einzelheizungen. Neben dem Tausch einer fossilen Heizung gegen eine erneuerbare Heizung ist auch der Anschluss an ein Gebäudenetz als Erfüllungsoption im GEG vorgesehen. Die Boni müssen auch auf den Wärmeerzeuger übertragbar sein, der ggf. im Zuge der Netzerweiterung und Umbau errichtet wird. Die Pflicht, Gebäudenetze auf Basis von Holzenergie auch mit Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpen zu kombinieren, müsse entfallen.
  • Die Pflicht zu einem Pufferspeicher führt zu erhöhten Kosten und dazu, dass sich Holzfeuerungen aus technischen Gründen nicht realisieren lassen, da sich das geforderte Pufferspeichervolumen im Gebäude nicht sinnvoll unterbringen lässt. Das geforderte Pufferspeichervolumen sollte deshalb bei automatisch beschickten Anlagen von 30 l/kW auf 20 l/kW vermindert werden.
  • Im Gebäudebestand gibt es bereits vielfach Holzheizungen, die in den nächsten Jahren entweder an ihr Lebensende kommen oder aus Effizienzgründen ausgetauscht werden. Um die Modernisierung und technischen Fortschritt nicht auszubremsen sowie Pioniere beim Klimaschutz nicht zu bestrafen, sollte auch beim Tausch einer alten gegen eine neue Holzheizung der Austauschbonus gewährt werden.

BEE: Förderung entscheidet über Wärmewende

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat seine Stellungnahme zum Reformentwurf der Förderrichtlinie Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) vorgelegt. „Mit der BEG-Reform entscheidet sich, ob Deutschland seine Klimaziele im Wärmesektor erreichen wird”, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Würden die Fördermittel nicht erhöht und Bürokratie abgebaut, drohe Stillstand in den kommenden Jahren.

„Nachdem die Fristen für den Wechsel zu klimafreundlichen Heizungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung verzögert wurden, hängt es nun von der Ausgestaltung des BEG ab, ob schon vor Ablauf der Frist Schwung in die Wärmewende kommt. Die Förderrichtlinie muss dafür sorgen, dass der Umstieg auf erneuerbare Heizungstechnologien schon ab 2024 attraktiver ist als der Einbau einer fossilen Heizung”, so Peter. „Wenn sich in den kommenden Jahren nichts tut, wird Deutschland seine Klimaziele in diesem Sektor krachend verfehlen.”

Dafür seien insbesondere die maximal förderfähigen Kosten an die Realität anzupassen. Auch im Falle einer erneuerbaren Hybridheizungsanlage und von erdgekoppelten Wärmepumpen müssten sie weiterhin 60.000 € betragen, weil die erforderlichen Investitionen in diesen Fällen höher seien. Ansonsten sei zu befürchten, dass die Anzahl der Neuinstallationen dieser besonders effizienten Anlagen gegen Null sinke.

Neben der Erhöhung und Ausweitung der Fördermittel sieht die Präsidentin des BEE auch in den bürokratischen Hemmnissen ein Problem. „Bürokratische Anforderungen sind auf das Nötigste zu beschränken, damit die Mittel ihre Wirkung voll entfalten können und auch tatsächlich abgerufen werden. Damit werden auch die KfW und das BAFA entlastet”, so Peter.

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