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Streit geht weiter

Sachsen und Bayern wollen Aufhebung des Gebäudeenergiegesetzes beantragen

Das Heizungsgesetz enthält 29 verschiedene Fristen für den Austausch von Heizungsanlagen und viel Zwang. Wer soll das verstehen, einhalten und kontrollieren? Sachsen will das Gesetz daher ablehnen.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach langem Ringen hat der Bundestag letzte Woche das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Damit soll eigentlich jetzt Klarheit herrschen beim Thema Wärmewende, sodass Verbraucher, Branche und Handwerk konkret loslegen können.

Die Debatte bleibt aber aufgeheizt und das letzte Wort ist wohl doch noch nicht gesprochen. Bayern hatte bereits angekündigt, bei der Bundesratssitzung Ende September den Vermittlungsausschuss anrufen zu wollen, mit dem Ziel, den Beschluss des Bundestages zum GEG aufzuheben. Nun überrascht Sachsens Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt, mit der Ankündigung, diesen Beschlussvorschlag am morgigen Donnerstag im zuständigen Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung ebenfalls unterstützen zu wollen.

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Schmidt spricht sich klar gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der vorliegenden Form aus. „Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte Anfang Juli nach dem Stopp durch das Bundesverfassungsgericht angekündigt, dass das GEG sofort nach der Sommerpause beschlossen werden soll, und zwar ohne jede inhaltliche Änderung“, begründet er seine Ablehnung. „Überall sonst fordern die Grünen jede nur denkbare Form der Beteiligung ein. Schon daher war diese Aussage bemerkenswert. Dass es nun aber auch so gekommen ist, war für mich unvorstellbar.“

29 verschiedene Fristen im Gesetz

Laut Schmidt wurden beim GEG sämtliche Einwände aus Bau- und Wohnungswirtschaft sowie aus der Gesellschaft vom Tisch gewischt. Dass das bei einem Gesetz geschieht, das erhebliche Auswirkungen darauf haben wird, wie teuer künftig Wohnen, Bauen und Heizen für 84 Mio. Menschen in diesem Land sein werden, mache ihn fassungslos.

Inhaltlich sei am GEG vieles zu kritisieren, so der Minister. So enthalte das vom Bundestag beschlossene Gesetz 29 verschiedene Fristen, die unter anderem für den Austausch von Heizungsanlagen gelten sollen. Es bleibe unklar, wie das die Bürger verstehen, einhalten und wie die zuständigen Behörden die Einhaltung kontrollieren sollen.

Fristen der kommunalen Wärmeplanung werden unterlaufen

Die Verzahnung des GEG mit der kommunalen Wärmeplanung sei zwar im Grundsatz richtig, beide Gesetze hätten aber parallel beraten, beschlossen und in Kraft treten müssen. Insbesondere vor dem Hintergrund, der ab 1. Januar 2024 vorgesehenen Erhöhung der CO2-Bepreisung würden die Fristen der kommunalen Wärmeplanung unterlaufen, da Eigentümer und Wohnungsunternehmen mit Blick auf steigende Energiekosten die Ergebnisse der noch ausstehenden kommunalen Wärmeplanung absehbar nicht abwarten würden.

Das GEG lasse erhebliche Preissteigerungen und soziale Verwerfungen bei Mietern und Eigentümern befürchten. Menschen, die ihre Altersversorgung auf ihr Eigenheim ausgerichtet hätten, müssten nun um den Erfolg ihrer lebenslangen Sparbemühungen fürchten. Dies gelte umso mehr, da der in der Diskussion befindliche Entwurf der EU-Gebäudeenergierichtlinie für den vergleichsweise energieeffizienten Gebäudebestand in Deutschland strengere Maßstäbe ansetze als für manch andere EU-Staaten, so Schmidt.

Zwangsvorgaben statt gesellschaftlich akzeptierter Wende

Nicht zuletzt kritisiert er die mangelnde Technologieoffenheit. Zwangsvorgaben für bestimmte Heizungstechnologien würden anstelle von Anreizen gesetzt. Das geeignete Instrument, die Klimaziele ohne Zwang zu erreichen, sei der EU- Emissionshandel.

„Ich kann nur hoffen, dass auch unsere Koalitionspartner in Sachsen die schwierige Lage erkennen, in die die Bundesregierung Deutschland mit dem GEG bringt und für den Bundesrat Beschlüsse mittragen, die das GEG wenigstens praxistauglich und vor allem sozial verträglich machen“, so Staatsminister Schmidt abschließend.

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