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Neue Höchstwerte für Biogasausschreibung: Branche fordert Nachbesserungen

Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für neue Biogasanlagen sowie für Biomethan-BHKW erhöht. Für bestehende Anlagen ändert sich dagegen nichts.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Bundesnetzagentur hat am Montag die Höchstwerte für die Ausschreibungen der Biomasse- und Biomethananlagen der kommenden zwölf Monate festgelegt. Der Höchstwert wurde von 17,67 auf 19,43 ct/kWh angehoben, der für bestehende Biomasseanlagen bleibt bei 19,83 ct/kWh. Für Biomethananlagen können nunmehr bis zu 21,03 ct/kWh statt der bisherigen 19,12 ct/kWh geboten werden.

„Die Erhöhung der Höchstwerte für neue Biomasseanlagen und Biomethananlagen trägt der in diesen Bereichen in den letzten Ausschreibungen geringen Anzahl an Geboten und höheren Stromgestehungskosten Rechnung", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. 

Höchstwerte für Biomasseausschreibungen

Die neue Festlegung gilt für Biomasseanlagen, die über Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Bei diesen Ausschreibungen können Gebote sowohl für die Förderung von Neuanlagen als auch für eine Weiterförderung von Bestandsanlagen abgegeben werden. 

Der Wert für neue Biomasseanlagen wurde verglichen mit dem im Vorjahr festgelegten Wert erhöht, da für solche Anlagen kaum Gebote abgegeben wurden und die Stromgestehungskosten neuer Anlagen deutlich über dem bislang geltenden Höchstwert liegen. 

Für bestehende Biomasseanlagen musste der Wert nicht erhöht werden, da in diesem Segment mit dem 2023 durch Festlegung bestimmten Höchstwert eine große Wettbewerbsintensität bestand und auch in diesem Jahr zu erwarten ist.

Höchstwert für Biomethanausschreibungen

In den Ausschreibungen für Anlagen, die Biogas verstromen, das an einem anderen Ort ins Gasnetz eingespeist wurde (Biomethananlagen), hatte die Bundesnetzagentur bislang noch keine Höchstwertfestlegung erlassen. Zu den letzten beiden Gebotsterminen dieser Technologie wurde kein Gebot eingereicht. Der neue Höchstwert hilft, die offensichtliche Förderlücke zu verringern.

Weitere Informationen

Die Festlegungen gelten jeweils für die Ausschreibungen in den kommenden zwölf Monaten und damit bereits für beide heute bekanntgemachten Gebotstermine zum 1. April 2024.

Die Festlegungen können im Internet abgerufen werden:

Höchstwerte für Biomasseausschreibung: www.bundesnetzagentur.de/ausschreibungen-biomasse 

Höchstwert für Biomethanausschreibung: www.bundesnetzagentur.de/ausschreibungen-biomethan

Die Festlegungen werden im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Hauptstadtbüro fordert Nachbesserung

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt die Anhebungen, spricht sich jedoch für Nachbesserungen bei Bestandsanlagen aus: „Die angehobenen Höchstwerte im Biomethansegment sowie für Gebote von Neuanlagen sind ein positives und wichtiges Signal an die Bioenergiebranche. Sowohl die BNetzA als auch die Politik zeigen damit, dass die ausgeschriebenen Volumina genutzt werden sollen.“ Gesicherte Leistung aus Bioenergie verdiene einen angemessenen Preis im Energiesystem der Zukunft.

Rostek kritisiert dagegen die Entscheidung der BNetzA, die Höchstwerte für bestehende Anlagen nicht anzuheben: „Obwohl die BNetzA selbst feststellt, dass der aktuelle Höchstwert für Bestandsanlagen deutlich unterhalb der Stromgestehungskosten liegt, nimmt sie keine Anpassung des Wertes vor. Bestandsanlagen benötigen jedoch dringend eine wirtschaftliche Perspektive, um ein Abschalten zu vermeiden.“

Laut Einschätzung der Leiterin des HBB ist die starke Überzeichnung der vergangenen Biomasseausschreibung kein Ausdruck ausreichender Gebotswerte, sondern der Befürchtung vieler Anlagenbetreiber geschuldet, aufgrund des geringen Ausschreibungsvolumens zukünftig gar keinen Vergütungsanspruch mehr erhalten zu können. Durch Inflation und gestiegene Zinsen seien auch die Investitions- und Betriebskosten für Bioenergieanlagen in der Vergangenheit stark gestiegen.

Appell an den Bundestag

Rostek appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: „Nun muss der Gesetzgeber grundsätzliche Nachbesserungen im EEG vornehmen! Denn nach wie vor ist das Volumen im reguläre Biomassesegment viel zu klein. Diese Situation führt dazu, dass viele der bestehenden Biogasanlagen keinen Zuschlag bekommen und damit aus der EEG-Vergütung fallen. Diese Anlagen werden dann stillgelegt.“

Zugleich gäbe es nur wenige Neuanlagen, die sich um eine Vergütung bewerben. Die Folge sei, dass der bestehende Anlagenpark an verlässlichen erneuerbaren Kraftwerken sukzessive stillgelegt werde, während an andere Stelle mit Milliardeninvestitionen Gaskraftwerke errichtet würden, die mit fossilem Frackinggas betrieben werden sollen.

Laut Hauptstadtbüro ist folglich neben einer dringend notwendigen Anhebung der Volumina im regulären Biomassesegment auch eine Anhebung des Flexibilitätszuschlages erforderlich. Rostek: „Das Gebot der Stunde muss mit Blick auf die Kraftwerksstrategie eine Rückbesinnung auf die flexible Kraft-Wärme-Kopplung sein!“ 

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