Ökostromanteil geringer als gedacht
Neue Stromkennzeichnung: So viel „Öko“ ist in Ökostrom
Seit dem 1. November müssen Versorger ihren tatsächlichen Stromeinkauf offenlegen. Ein Gutachten zeigt: Der Ökostromanteil ist bei einigen Anbietern deutlich geringer als im Vorjahr.
Ein Großteil der Stromversorger in Deutschland beschafft deutlich weniger Ökostrom für die Belieferung seiner Kunden als in der Vergangenheit angegeben. Das geht aus von den Anbietern veröffentlichten Daten hervor, die das Hamburg Institut im Auftrag von LichtBlick ausgewertet hat. Grund für die neue Transparenz im Strommarkt ist eine Reform der Stromkennzeichnung, die seit diesem November greift. Alle Versorger müssen die Kennzeichnung auf ihren Internetseiten und in den Rechnungen für Kunden ausweisen.
Bis zu 56 Prozentpunkte weniger
Das Hamburg Institut hat die neuen Stromkennzeichnungen von 35 Versorgern mit deren Angaben aus dem Jahr 2020 verglichen. Ergebnis: Der Grünstromanteil im Unternehmensmix der Vertriebe ist nach der neuen gesetzlichen Regelung um bis zu 56 Prozentpunkte niedriger als nach der alten Regel.
Im Gegenzug steigen die ausgewiesenen CO2-Emissionen pro Kilowattstunde Strom deutlich an. Denn bei den meisten Versorgern liegt der Anteil klimaschädlicher fossiler Energien im Unternehmensmix höher als im Vorjahr angegeben.
Bisherige Praxis
Bis zum Vorjahr hatte der Gesetzgeber Stromversorger verpflichtet, neben den selbst beschafften erneuerbaren Energien auch geförderten Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Strom) in ihrer Kennzeichnung auszuweisen. Der rein rechnerische EEG-Anteil hatte aber nichts mit dem Stromeinkauf zu tun. Auf dem Papier wurden die meisten Anbieter mit dem wachsenden EEG-Anteil immer grüner. Im Gegenzug wurden die Anteile Kohle- und Atomstrom und auch die CO2-Emissionen pro Kilowattstunde kleingerechnet. Erst die Reform des Energiewirtschaftsgesetzes in diesem Sommer beendete das „legale Greenwashing“, wie es Lichtblick bezeichnet.
Das Kurzgutachten des Hamburg Instituts weist allerdings auch darauf hin, dass die Stromkennzeichnung weiter reformbedürftig ist. Denn die neuen Regeln gelten zunächst nur für den Unternehmensmix, der den vollständigen Stromeinkauf eines Versorgers abbildet. Bei der Kennzeichnung einzelner Tarife (Produktmix) müssen die Anbieter auch weiterhin einen rechnerischen EEG-Anteil von bis zu 65 % ausweisen, der die Produkte deutlich grüner erscheinen lässt, als sie sind.
Das Gutachten finden Sie hier.
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