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PV-Anlagen: Wann lohnt der Bau?

Die Strompreise sind nicht mehr auf Höchstniveau. Der Photovoltaik-Boom ist etwas abgeflacht. Doch der Bau einer Photovoltaik-Dachanlage kann wirtschaftlich interessant sein – gerade jetzt.

Lesezeit: 4 Minuten

Dieser Artikel erschien zuerst im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

Noch immer sind viele ­Dächer leer. Dabei lohnt es sich, ­genauer hinzuschauen: Der Bau einer Photovoltaik (PV)- Dachanlage kann durchaus wirtschaftlich sein – insbesondere bei hohen Eigenverbrauchsanteilen von möglichst über 40%.

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Gesunkene Kosten

Anfang 2023 brachte das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) höhere Fördersätze für PV-Dachanlagen mit sich. Diesen standen im vergangenen Jahr jedoch hohe Anlagenkosten und ­gestiegene Zinsen entgegen. Nun sind die Modulpreise wieder deutlich gesunken. „Interessant sind alle nach Süden, Osten oder Westen ausgerichteten Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 15°, die keiner Verschattung unterliegen“, sagte Energieberater Elmar Brügger von der Landwirtschaftskammer NRW im Rahmen der Photovoltaiktagung auf Haus Düsse.

Er stellte verschiedene Beispielrechnungen vor. Ausgangspunkt war eine PV-Anlage mit einer installierten Leistung von 70 kWp (Süd-­Ausrichtung, 15° Dachneigung, Stromertrag 65.000 kWh pro Jahr, Investitionskosten 980 €/kWp). Bei Vollfinanzierung über 20 Jahre und einem Zinssatz von 4,11 % summieren sich die Kosten auf insgesamt knapp 101.000 €.

Die Berechnungen gehen von einer Inbetriebnahme im Januar 2024 aus. Ab dem 1. Februar verringert sich die Vergütung alle sechs Monate um 1 %. Die Ergebnisse:

  • Bei Volleinspeisung erhält der Betreiber eine Vergütung von 11,2 Cent/kWh. Über 20 Jahre sind das insgesamt gut 148.600 €. Nach Abzug der Anlagenkosten sowie der Kosten für Wartung, Mess­stellenbetrieb, Steuerberatung und Versicherung von insgesamt 32.500 € bleibt dem Betreiber am Ende des 20-jährigen Förderzeitraums bei Vollfinanzierung ein Cashflow in Höhe von rund 14.000 €. Der interne Zinsfuß liegt bei 1,9 %.
  • Ist keine Fremdfinanzierung erforderlich, steigt der Cashflow auf fast 47.500 €, der interne Zinsfuß auf 6,4 %
  • Wirtschaftlich interessanter ist eine Eigenverbrauchsanlage. Hier rechnet Brügger bei Vollfinanzierung über 20 Jahre mit einem Cashflow von gut 176.000 € sowie einem internen Zinsfuß von 17 %. Die Einspeisevergütung beträgt 6,7 Cent/kWh. Der Beispielbetrieb mit Schweinemast und einem jähr­lichen Stromverbrauch von ins­gesamt 80.000 kWh kommt auf 54 % Eigenverbrauch (35.000 kWh). Bei einem angenommenen Bezugsstrompreis von 30 Cent/kWh spart der Betreiber insgesamt knapp 280.000 €. Hinzu kommt die Einspeisevergütung in Höhe von gut 41.000 €. Dem gegenüber stehen die Anlagenkosten sowie im Vergleich zur Volleinspeiseanlage etwas höhere Kosten für Wartung, Messstellenbetrieb usw. (gut 42.500 €).

Speicher oder lieber nicht?

Lohnt es sich, den Eigenverbrauch über den Kauf eines Batteriespeichers zu erhöhen? Auch hier zwei Modellrechnungen:

  • Oben beschriebener Beispiel­betrieb installiert einen Speicher mit einer Kapazität von 40 kWh (32 kW Leistung, 8000 Lebenszyklen, 88,4 % Wirkungsgrad). Dieser speichert über das Jahr 12.900 kWh (343 Vollzyklen pro Jahr). Bei Kosten von 680 €/kWh und Vollfinanzierung kostet der selbst erzeugte und gespeicherte Strom rund 29,4 Cent/kWh und damit kaum weniger als Zukaufstrom.
  • Anders sieht die Rechnung aus, wenn der Anlagenbetreiber über das Bundesprogramm Energie­effizienz und CO2-Einsparung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einer Förderung für Stromspeicher in Anspruch nimmt. Die Kosten für den gespeicherten Strom sinken auf 16 Cent/kWh. Einziger Haken: Im Zuge der Haushaltssperre des Bundes ist die Förderung zurzeit ausgesetzt. Brügger sieht aber die Chance, dass sie wieder geöffnet wird. „Investitionen in Stromspeicher sind ohne Förderung nur bedingt wirtschaftlich. Bleiben Sie dran und informieren Sie sich“, sagte er.

Agri-PV und PV-Freiflächen­anlagen waren weitere Themen der von Landwirtschaftskammer NRW, ZNR, NaRoTec und NRW. Energy4­Climate gemeinsam organisierten Photovoltaiktagung. Mehr dazu ­lesen Sie in einer der nächsten Wochenblatt-­Folgen.

20 Jahre später

Betreiber, deren Anlage bereits das EEG-Förderende erreicht haben, können ihren Strom bis zum Jahr 2027 ohne Weiteres weiter einspeisen. Sie müssen keine Änderung am Messstellenkonzept vornehmen und erhalten über ihren Netzbetreiber den Börsenstrompreis abzüglich Gebühr als Vergütung.

Weiter Handlungsalternativen für Post-EEG-Anlagen sind:

  • Nutzung von Eigenstrom: Hier ist eine Änderung des Messstellenkonzeptes notwendig. Überschusseinspeisung ist möglich.
  • Sonstige Direktvermarktung (geht in der Praxis nur für größere Anlagen).
  • Abbau der Altanlage und Repowering. Eine erneute Förderung über 20 Jahre ist möglich. In vielen Fällen ist die Umstellung auf Eigenverbrauch die wirtschaftlichste Lösung. Doch jeder Betreiber sollte seinen Einzelfall prüfen. Auch wenn es nur selten absehbar ist: Entscheidend ist auch, wie lange die einzelnen Anlagenbauteile, insbesondere die Wechselrichter halten. Müssen diese ersetzt werden, ist der Weiterbetrieb meist nicht wirtschaftlich.

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