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Schleswig-Holstein setzt sich für mehr Biogas und Biomethan ein

Die Kieler Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative „Rolle von Biogas und Biomethan für die Energiewende stärken“ gestartet. Der Landesverband Erneuerbare Energien begrüßt das.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Landesverband Erneuerbare Energie Schleswig-Holstein (LEE SH) begrüßt die Bundesratsinitiative „Rolle von Biogas und Biomethan für die Energiewende stärken“ der Landesregierung Schleswig-Holstein. Landesregierung und LEE SH teilen die Auffassung, dass die Bundesregierung dringend die Rahmenbedingungen ändern muss, um vorhandenen Biogasanlagen und die daran angeschlossenen Wärmenetze insbesondere im ländlichen Raum zu erhalten.

Nachbesserungsbedarf bei Kraftwerksstrategie

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In Deutschland gibt es fast 10.000 Biogasanlagen, knapp 900 davon befinden sich in Schleswig-Holstein. Sie könnten durch eine Nachrüstung, eine sogenannte Flexibilisierung, erheblich zur Versorgungssicherheit mit Strom und zur Versorgung mit erneuerbarer Wärme beitragen. Aus Sicht des LEE SH ist Biogas essenzieller Bestandteil eines erneuerbaren Energiesystems. Dazu muss die Bundesregierung die Rahmenbedingungen anpassen. Denn bislang hat die Bundesregierung hat die vorhandenen Biogasanlagen in ihrer Kraftwerkstrategie nicht ausreichend berücksichtigt.

„Wir freuen uns, dass die Landesregierung unsere Forderungen zum Erhalt der bestehenden Biogasanlagen und zur Nutzung ihres Potenzials für eine sichere Energie- und Wärmeversorgung übernommen hat,“ sagt Marcus Hrach, Geschäftsführer LEE SH. „Jetzt müssen auf Bundesebene die Bedingungen für die Transformation von Biogas-Bestandsanlagen zu hochflexiblen Biogas-Kraftwerken geschaffen werden.“

Der Bund sei gefordert, eine Sonderausschreibung für hochflexible Biogas-Kraftwerke im Rahmen der Kraftwerksstrategie kurzfristig durchführen. Er müsse geeignete Anreize setzen für eine verstärkte Ausschöpfung der Potenziale aus landwirtschaftlichen Reststoffen wie insbesondere Gülle, Landschaftspflegematerial, Zwischenfrüchte und Blühstreifen. Dies sei auch in der Nationalen Biomassestrategie zu berücksichtigen. Hemmende agrar- und umweltrechtliche Regelungen sind zu überprüfen und reformieren.

Anpassung bei Ausschreibung nötig

„Leider hat es bei Biomasse bislang keine Anpassungen der Ausschreibungsmengen und Gebots-Höchstwerten gegeben wie bei Wind und Solaranlagen,“ kritisiert Marcus Hrach. Daher ist es zu begrüßen, dass die Landesregierung mit ihrer Bunderatsinitiative nun Anpassungen fordert,“ sagt Hrach. Mit einem höheren Flexibilitätszuschlag im EEG seien geeignete Anreize für die Transformation bestehender Biogasanlagen zu hochflexiblen Speicherkraftwerken zu setzen. Landesregierung und Branche sind sich einig: Es braucht jetzt eine bundesweit offene Sonderausschreibung 2024 für bestehende Biogasanlagen, die Wärmenetze beliefern.

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