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Erneuerbare Wärme

Zuschüsse für die Heizung: Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude startet

Am 1. Januar 2024 trat die überarbeitete Förderrichtlinie zu der BEG Einzelmaßnahmen in Kraft. Die Änderungen betreffen auch die Antragstellung beim BAFA.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit 1. Januar 2024 ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Zeitgleich startet mit dem Jahreswechsel die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Das gilt für die Antragstellung

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  • Die Zuschüsse für den Heizungstausch (wie z.B. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) können künftig nur noch bei der KfW beantragt werden. Informationen finden Sie unter www.kfw.de
  • Anträge für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen können seit 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden.
  • Außerdem fördert das BAFA weiterhin Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Auch hier ist die Antragstellung seit dem 1. Januar 2024 möglich.

Fördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen

Der Grundfördersatz beträgt weiterhin 15 %, plus ggf. 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 € pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt und bei 30.000 € ohne Sanierungsfahrplan.

Auch neu ist, dass die finanziellen Anreize für den Austausch der Heizung und für allgemeine Energieeffizienzmaßnahmen nun addiert werden. Wenn ein iSFP vorhanden ist, können für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus insgesamt bis zu 90.000 € gefördert werden. Davon entfallen höchstens 30.000 € auf den Heizungstausch und maximal 60.000 € auf andere Effizienzmaßnahmen.

Weitere Informationen zu den Eckpunkten der neuen BEG finden Sie auf www.energiewechsel.de

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