Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

+++ Aktualisiert 6:00 +++

Zweiter Fall von Geflügelpest in Delbrück-Westenholz bestätigt

Nach 7.400 Puten müssen nun in Delbrück-Westenholz (Kreis Paderborn) auch 43.000 Jungenhennen getötet werden. Eine erlassene Allgemeinverfügung weist eine Schutzzone und eine Überwachungszone aus.

Lesezeit: 4 Minuten

Am Mittwoch hatte der Kreis Paderborn über den Verdacht auf einen Geflügelpestausbruch in einer Haltung in Delbrück-Westenholz informiert. 7.400 Puten mussten vorsorglich getötet werden. Am Donnerstag hatte das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), den Ausbruch amtlich bestätigt. Gleichzeitig bestätigte das FLI einen zweiten Ausbruch.

Im zweiten Fall ist eine Junghennen-Aufzucht in Delbrück-Westenholz betroffen. Hier waren am Proben vom Veterinäramt entnommen worden und diese zum FLI geschickt. Voraussichtlich ab heute muss der gesamte Bestand von rund 43.000 Jungenhennen getötet werden.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Zum Einsatz kommt die in solchen Fällen übliche Methode der Begasung mit Kohlendioxid. Danach werden die Ställe gereinigt und desinfiziert. Für solche Fälle ist eine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse vorgesehen. Bei beiden Ausbrüchen handelt sich um die hoch ansteckende Geflügelpest (Aviäre Influenza) vom Typ H5, Subtyp H5N1.

Schutzzone und Überwachungszone ausgewiesen

Der Kreis Paderborn hat am Donnerstag zwei Allgemeinverfügungen veröffentlicht zur Erlassung einer Schutzzone und einer Überwachungszone um die betroffenen Höfe. Die beiden Allgemeinverfügungen gelten Freitag, Null Uhr. In den nächsten Tagen wird auf dieser Seite auch eine interaktive Karte eingestellt, auf der jeder Tierhalter durch Eingabe seiner Adresse überprüfen kann, ob er sich in einer der Restriktionszonen befindet.

Regelungen in der Schutzzone

Die Schutzzonen umfassen einen Radius von jeweils mindestens 3 km Durchmesser um die betroffenen Höfe. Rund 250.000 Tiere sind hier betroffen. Innerhalb der Schutzzonen muss sämtliches Geflügel in einem geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, geschlossenen Schutzvorrichtung untergebracht werden. Halter müssen ihre Tierbestände dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen melden. Innerhalb der Schutzzone dürfen weder Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus oder in Bestände verbracht werden. In der Schutzzone werden die Bestände klinisch und risikoorientiert untersucht.

Die Überwachungszonen umfasst einen Radius von jeweils 10 km um die betroffenen Höfe. Auch in dieser Zone gilt die Aufstallpflicht. In diesem Gebiet werden die Veterinäre nach einer Risiko-Analyse die Geflügelhaltungen überprüfen.

Alle Geflügelhalter und -händler müssen Schutzmaßnahmen ergreifen

Auffällig früh wurden in diesem Jahr aus ganz Europa Fälle von Geflügelpest unter tot aufgefundenen Wildvögel und bei Vögel aus Geflügelhaltungen gemeldet. Kaltes und nasses Wetter begünstigt die Verbreitung des Influenza-Virus, doch eine solche Häufung von Fällen bereits Anfang November lässt Dr. Elisabeth Altfeld, Leiterin des Kreisveterinäramtes, mit Sorgenfalten auf die kommenden Monate blicken.

„Wir gehen auf einen harten Winter zu“, befürchtet die Amtsveterinärin. Der Kreis hatte daher bereits in der vergangenen Woche Geflügelhalter – gewerbliche wie Hobbyhalter – dazu aufgerufen, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Nachdem am Mittwochabend in Delbrück-Westenholz vorsorglich 7.400 Puten getötet werden mussten, verschärft der Kreis seinen Appell an Geflügelhalter und Handelstreibende.



Rund 1.800 Geflügelhaltungen gibt es im Kreis Paderborn, darunter viele Hobbyhaltungen. Bei den Ausbrüchen im Frühjahr musste alles Geflügel im Kreis Paderborn im Stall verbleiben. „Auch, wenn eine solche Aufstallpflicht noch nicht für das gesamte Kreisgebiet besteht, appellieren wir an alle Halter außerhalb der Restriktionszonen äußerst vorsichtig zu sein, sich auf eine eventuelle Aufstallpflicht vorzubereiten und bestenfalls ihre Tiere bereits jetzt im Stall zu belassen“, so Dr. Altfeld.

Das Virus ist hochansteckend und leicht übertragbar. Die Seuche kann durch die Luft und bereits durch indirekten Kontakt über Personen, andere gehaltene Säugetiere, Fahrzeuge, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons, Einstreu oder tierische Schädlinge sowie durch Ausscheidungen übertragen werden. „Die Aufstallung stellt natürlich eine Belastung für die Tiere da, aber alle Halter sollten im eigenen Interesse jegliches Risiko minimieren“, betont Altfeld.

Dazu gehört auch, dass auch Transporte von Tieren und Eiern auf ein Minimum beschränkt werden sollten. Alle Händler sind durch den Kreis aufgerufen, äußerst vorsichtig zu sein und alle Sicherheitsmaßnahmen und die Dokumentationspflichten strikt einzuhalten. „Alle können durch ihre Kooperation und vorbeugende Maßnahmen dazu beitragen, die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen. Sonst drohen wieder weitere Sperrmaßnahmen und erheblicher wirtschaftliche Schäden für die Landwirtschaft“, so Altfeld.



Das Kreisveterinäramt bittet weiterhin darum, den Fund von verendeten größeren Wildvögeln, Greifvögeln, Rabenvögeln und wildem Wassergeflügel zu melden.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.