Ratten, die nachts die Hühner von der Stange holen – Erlebnisse, die, wenn überhaupt, in Hobby-Hühnerhaltungen vorkommen. Auch wenn so ein Fall die absolute Ausnahme ist, erklärt Kai Göhmann vom Hygiene-Team, einem Aus- und Weiterbildungsunternehmen für professionelle Schädlingsbekämpfung, dass es kaum möglich sein wird, einen Schädlingsbefall auf Null zu reduzieren. Wichtig ist, dass die Qualität des erzeugten Lebensmittels nicht in Gefahr gerät.
Gesetzliche Regelung
Die Schädlingsbekämpfung ist in der Lebensmittel-Hygiene-Verordnung gesetzlich geregelt. Darin heißt es: „Gemäß EU-Verordnung 852/2004 müssen Lebensmittelunternehmer geeignete und ausreichende Maßnahmen ergreifen, damit weder Tiere noch Schädlinge Kontamination verursachen können.“ Wie lässt sich das in kleineren Beständen wie Mobilstallhaltungen umsetzen?
Biosicherheit einhalten
„Aus eigenen Projekten ist bekannt, dass das Schadnagermanagement bei Mobilstallhaltungen oft nicht das übergeordnete Problem in der Biosicherheit ist“, sagt Dr. Falko Kaufmann von der Hochschule Osnabrück. Er erklärt, dass es keine Belege dafür gibt, dass Schadnager in einer bestimmten Haltungsform grundsätzlich häufiger vorkommen. „Hier gibt es viele baulich-technische Faktoren, die das Vorkommen beeinflussen. „Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass offene Haltungssysteme wie Freiland- und eben Mobilstallhaltung ein höheres Befallsrisiko haben“, so der Wissenschaftler mit dem Schwerpunkt angewandte Geflügelwissenschaften. Entsprechend stellt das Thema Biosicherheit gerade Mobilstallbetreiber vor Herausforderungen. „Bei Hühnermobilen ist es schwieriger, einen Schwarz-Weiß-Bereich zu definieren“, erklärt Falko Kaufmann.
Bei Hühnermobilen ist es schwieriger, einen Schwarz-Weiß-Bereich zu definieren.“ - Dr. Falko Kaufmann
Dennoch geht es heute weniger um Schädlingsbekämpfung als vielmehr um Prävention, sagt Kai Göhmann. Das gilt auch für mobile Stallungen. Er macht deutlich: „Wenn Mäusesichtungen zunehmen, hat der Betrieb einen Fehler gemacht.“ Bauliche Mängel wie Löcher in den Wänden sind schnellstmöglich zu schließen. Wenn Mobilställe regelmäßig versetzt werden, kommt es seiner Einschätzung nach nur selten zu Nagerbefall. Mit einer Ausnahme: „Abgesenkte Ställe oder Mobile ohne Bodenplatte sind wie eine Einladung.“
Prävention ist wichtig!
Zu Präventionsmaßnahmen gehören visuelle Kontrollen wie das Begutachten von Spuren im Matsch oder auch ganz normale Kontrollgänge im Stall. Eine weitere Maßnahme ist die Dokumentation: „Sie ist ein wichtiger Baustein für die Nachverfolgung“, erklärt er. So habe sich auf einem Betrieb nachvollziehen lassen, dass ein Käferbefall, der immer nach den Futterlieferungen auftrat, auf den Spediteur zurückzuführen war. Auch Köderstationen gehören zur Prävention. Allerdings sollten sie nicht in den für Hühner zugänglichen Bereichen aufgestellt werden.
Grundsätzlich geht Kai Göhmann davon aus, dass sich dort, wo sich viele Hühner tummeln, selten Schadnager aufhalten. Vielmehr kämen bei mobilen Hühnerhaltungen Schädlinge im Bereich des Kotbands vor, sofern es außerhalb des Auslaufs liegt. Denn dort kann beim Entmisten auch Futter vom Band rieseln.
Die Gefahr ist, dass Schädlinge Krankheiten in Bestände eintragen können. Kai Göhmann erklärt, dass zwischen aufgetretenen Salmonellosen in Geflügelbeständen und Schädlingsbefall ein kausaler Zusammenhang herrschen kann. „Schädlingsbekämpfung ist deshalb keine Sache für nebenbei“, erklärt er. „Es ist wichtig, mit offenen Augen an die Aufgabe heranzugehen.“
Wer darf Schadnager bekämpfen?
„Wenn Schädlinge da sind, gibt es nur einen Weg: Bekämpfung!“, macht Kai Göhmann deutlich. Aber nicht jeder darf sie selbst durchführen.
Wenn Schädlinge da sind, gibt es nur einen Weg: Bekämpfung!“ - Kai Göhmann
Für die Anwendung von Nagerbekämpfungsmitteln mit Blutgerinnungshemmern wird teilweise eine Sachkunde nach Gefahrstoffrecht verlangt. „Welche Sachkunde notwendig ist, geht aus den jeweiligen Produktbeschreibungen der verwendeten Mittel hervor“, erklärt er und betont, den Einsatz von chemischen Mittel auf ein notwendiges Maß zu beschränken: „Nicht fach- und sachgerechte Bekämpfungsmaßnahmen können Resistenzen verursachen!“
Welche Köder für Nager?
Im Rahmen der professionellen Schädlingsbekämpfung muss mindestens eine Sachkunde nach Anhang 1 Nr. 4 der Gefahrstoffverordnung vorgewiesen werden. Hier ist auch der Erwerb einer Teilsachkunde möglich, der auf die Anwendung von sogenannten Antikoagulantien beschränkt ist. Das sind Arzneistoffe, die die Blutgerinnung verlangsamen. „Für Nager sind lose Schüttköder sehr attraktiv“, erkärt Kai Göhmann. Sie entsprechen der ursprünglichen Nahrung. Nachteil ist die oftmals unsichere Auslage. Er empfiehlt deshalb Pasten- oder Blockköder: „Die Annahme lässt sich durch Bissspuren am Köder sehr gut erkennen.“
Checkliste Schadnagermanagement
Futterquellen verschließen/Futterkegel unter Silos stets beseitigen.
Fütterung so einstellen, dass nachts möglichst wenig Futter in Trögen ist.
Nistmöglichkeiten und Gebäudezugänge für Schadnager verschließen.
Futtersäcke geordnet lagern.
Köderstationen mit ungiftigem Futter/Sand zur Befallsanalyse aufstellen.
Im Falle von Spuren Stationen mit Giftköder bestücken.
Sachkunde beachten!
Sobald kein Köder mehr aufgenommen wird und keine frischen Spuren zu finden sind, Giftköder entfernen.
Betriebshygiene fortsetzen und einhalten, um einen Neubefall zu vermeiden.