Seit dem 1.1. 2022 ist das Töten männlicher Küken am Schlupftag in Deutschland nicht mehr erlaubt. Eine Möglichkeit, dieses gesetzliche Verbot des Tötens der Hahnenküken umzusetzen, ist die Aufzucht der männlichen Küken von Legeherkünften.
Zwar dürfte die Bedeutung der Junghahnenaufzucht durch die zwischenzeitlich vermehrt zur Verfügung stehenden Verfahren zur in-ovo-Geschlechtserkennung zurückgehen. Dennoch wird sie, solange die in-ovo-Geschlechtserkennung nicht flächendeckend umgesetzt ist oder werden kann, in gewissem Umfang erhalten bleiben. Abgesehen davon wird sie sicherlich auch in Zukunft ein Alternativkonzept beispielsweise für ökologisch wirtschaftende Betriebe sein, erklärt die DLG.
Da die Junghähne von ihrem Typus und ihrem Verhalten her weder mit Junghennen noch mit Masthühnern oder Zweinutzungshühnern gleichgesetzt werden können, erfordern sie ein spezifisches, an sie angepasstes Haltungsmanagement. Entsprechende konkrete Vorgaben für die Haltung gibt es ausschließlich für die ökologische Aufzucht und für das Land Niedersachsen. Hinzu kommen eigene Vorgaben, die der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT e. V.) für seine zertifizierten Betriebe erstellt hat.
Neues DLG-Merkblatt gibt Überblick
Das neue DLG-Merkblatt 494 „Aufzucht und Mast von männlichen Legehybriden“, das von sechs namhaften Autoren unter Mitarbeit des DLG-Ausschusses Geflügel erstellt wurde, fasst auf der Basis praktischer Erfahrungen und unter Berücksichtigung der vorhandenen Regelungen die Kenntnisse zur Haltung, zur Fütterung und Gesundheit von Junghähnen zusammen.
Es gibt zudem einen Überblick über die erzielbaren biologischen Leistungen und die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens, außerdem werden im Merkblatt auch die Herausforderungen und Perspektiven der Junghahnenaufzucht thematisiert.