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Reine Ideologie

Bundesregierung lehnt stärkere Bejagung von Kormoranen und Saatkrähen ab

Der Bestandsschutz von Kormoran und Saatkrähe wird nicht angetastet. Ein Antrag der Unionsfraktion im Bundestag mit der Forderung nach einer Bestandsregulierung wurde erwartungsgemäß abgelehnt.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Regulierung der Kormoran- und Saatkrähenbestände hat im Bundestag erwartungsgemäß keine Mehrheit gefunden. „Wieder einmal zeigt sich, dass die Ampelfraktionen den Artenschutz nicht verstanden haben“, kommentierte der jagdpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans Jürgen Thies, die ablehnende Haltung der Koalition.

Aus reiner Ideologie werde an Schutzmaßnahmen festgehalten, die ihr Ziel längst so vollständig erreicht hätten, dass die geschützte Art nun ihrerseits andere Arten gefährde. Es sei bedauerlich, dass die Ampelfraktionen keinerlei Gespür für die Sorgen und Nöte der Bevölkerung zu haben scheinen.

Zu den Saatkrähen stellte Thies fest, dass die Population rapide angestiegen sei und derzeit auf über 200.000 Individuen deutschlandweit geschätzt werde. Die Tendenz sei weiter steigend. Auf Agrarflächen führe die zunehmende Anzahl von Saatkrähen zu erheblichen Fraßschäden. In Wohngebieten verursachten diese massive Lärmbelästigungen und Verkotungen.

Auch der Kormoran habe sich stark vermehrt und erreiche derzeit eine geschätzte Population von etwa 120.000 Exemplaren bundesweit, so Thies. Jeder Vogel fresse täglich bis zu 500 Gramm Fisch, was zu erheblichen Auswirkungen auf die Fischbestände führe. Heimische Fischarten wie Äsche und Neunauge seien bereits stark gefährdet. An den mit Millionen Euro errichteten Fischtreppen warteten Kormorane quasi mit „umgebundenen Lätzchen“ auf die Wanderung der Fische zu ihren Laichplätzen und bedienten sich, ohne das wirksam eingegriffen werden dürfe.

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