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Löbau: Landesamt zieht Abschussgenehmigung für Problemwolf zurück

Endlich war sie da, die Abschusserlaubnis für einen Problemwolf im Kreis Görlitz. Doch während der Landrat händeringend einen Schützen suchte kamen dem Landesumweltamt Zweifel.

Lesezeit: 3 Minuten

In der Region um Löbau (Kreis Görlitz/Sachsen) sorgt ein Wolf seit Monaten für Schrecken. So hatte er etwa Dutzende Stück Damwild in einem Wildgehege gerissen. Sieben Mal soll er Medienberichten schon dort eingedrungen sein, trotz eines 1,8 m hohen Zaunes und Untergrabschutz. Der Besitzer wünscht sich nur noich den Abschuss.

Im Januar dann bereitete das Landratsamt Görlitz den Abschuss des Wolfes vor. Die zuständigen Fachstellen des Freistaates hätten bestätigt, dass die Voraussetzungen für eine Entnahme vorliegen, sagte damals Landrat Stephan Meyer (CDU) dem MDR. Der Züchter habe alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Damit sei die Grenze des Zumutbaren erreicht.

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Keiner will schießen

Der Landkreis Görlitz suchte daraufhin für die Entnahme des Problemwolfs in Krappe bei Löbau einen Schützen. Es zeigte sich jedoch kein Jäger bereit, diese undankbare Aufgabe zu erledigen. "Das ist ein hoch emotionales Thema", räumte Meyer gegenüber dem MDR ein. "Die Jäger befürchten erneut unangenehme Auseinandersetzungen mit Tierschützern."

Der Landrat erbat dann Anfang Februar Amtshilfe beim Bundes- und beim Sachsenforst. Der lehnte ebenfalls ab. Ebenso wie der Bundesforst: Der potentielle Handlungsraum liege abseits von Betreuungsflächen des Bundesforstbetriebes, hieß es. Der Truppenübungsplatz Oberlausitz, den der Bundesforst betreut, ist knapp 40 km Luftlinie entfernt.

Die Wende – Wolf muss erst wieder eindringen

Nun bekommt der Wolf unerwartet Rückendeckung. So ist es das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, das den ganzen Plan stoppt. Angeblich lägen die Voraussetzungen für den Abschuss doch nicht vor. Der Herdenschutz sei aufgrund eines zu niedrigen Zauns nicht ausreichend gewesen, heißt es nun.

Vom Amt erfuhr der MDR, dass bei erneuten Rissen nach einer Ausbesserung und Erhöhung des Zauns die "Entnahmevoraussetzungen" wieder vorliegen würden. Man habe den Gatterbesitzer über "die Maßnahmen zur Verbesserung des Herdenschutzes" beraten.

Für diesen sind die Vorschläge allerdings keine Verbesserung. Bei Unebenheiten im Boden bleibe es nicht aus, dass der Zaun unterschiedlich hoch sei, sagte der Züchter dem Sender. Und das von der Fachstelle Wolf gewünschte Stromnetz sei ihm im Unterhalt zu teuer - trotz Förderung." Er sieht nun seine Existenz bedroht und wartet auf den nächsten Angriff des Räubers, damit die "Entnahmevoraussetzungen" wieder gegeben sind.

Inzwischen hat sich auch die Umweltschutzorganisation BUND eingeschaltet und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Zuerst müsse "die Sach- und Rechtslage abschließend geprüft sein", sagen die Abschussgegner.

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