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Landtag Niedersachsen

Meyer bleibt Details zum Wolfsabschuss schuldig

Die niedersächsischen Abgeordneten wollten wissen, wie das Land mit dem Plan von Umweltministerin Steffi Lemke zum einfacheren Abschuss von Problemwölfen umgeht.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) will die Entnahme von Problemwölfen bekanntlich erleichtern. So sollen erkannte Wölfe nach einem Riss drei Wochen lang in einem Umkreis von 1 km ohne Gentest gejagt werden dürfen, so der Plan. Noch unklar ist, wann das in Kraft tritt. Ohnehin gibt es bei den Details noch viele offene Fragen, berichtet der NDR.

Nun haben die Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag über Lemkes Vorhaben diskutiert. Die Opposition sieht Landes-Umweltminister Christian Meyer (Grüne) in der Verantwortung, das jetzt auf Landesebene umzusetzen.

Die AfD fordert Tempo in der Wolfsfrage, die CDU schnelle Antworten. Das Nicht-Handeln gehe im Moment immer weiter, dabei sei eine bessere Wolfspolitik nicht nur machbar, sondern überfällig.

Dabei tauchen auch so Fragen auf, wer denn einen Wolfsabschuss am Wochenende genehmigt und wer den Wolf schießt, wenn der örtliche Jäger nicht kann oder will. Und was passiert mit dem Abschuss-Radius von 1.000 Metern, wenn der Riss in einem Dorf liegt, nennt der NDR nur einige der vielen Fragen.

Keine Antwort von Meyer

Umweltminister Christian Meyer (Grüne) blieb die Antworten laut dem Sender aber schuldig. Er verwies auf die Umweltministerkonferenz Ende November. Erst danach sei mit Ergebnissen zu rechnen. Im Moment befänden sich Bund und Länder in einem "intensiven Prozess", man stimme sich ab.

Wichtig sei ihm aber, dass die Länder selbst entscheiden sollten, in welchen Gebieten Wölfe schneller und einfacher geschossen werden können. Will er sich die Tür für mögliche Verbote in Niedersachsen offen halten? Sollte tatsächlich ein Wolf geschossen werden müssen, sollten die Schützen anonym bleiben, mahnte er. Man werde auch nicht sagen, ob es Jäger, Polizisten oder sonstige Personen waren. Fest stehe nur, dass es sachkundige Personen sein müssen, die im Rechtsstaat auf Grundlage des Rechts handeln.

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