Warum die Arbeit auf dem Bauernhof zu Lärmschwerhörigkeit führen kann
Viele Arbeiten auf dem Hof machen Krach. Diese Geräuschkulisse schlägt Landwirtinnen und Landwirten nicht nur aufs Gemüt, sondern beeinträchtigt auch das Hören.
Den Stall mit dem Hochdruckreiniger säubern, die Schweine füttern oder mit Säge und Co. hantieren: Im Arbeitsalltag sind Landwirtinnen und Landwirte oft einem hohen Geräuschpegel ausgesetzt. So werden beispielsweise die Lautstärken von einer größeren Motorsäge, einer Heckenschere und einem Aufsitzmäher mit 115 Dezibel Schallpegel (dB(A)), 103 dB(A) und 94 dB(A) angegeben. Zum Vergleich: Ein normales Gespräch bewegt sich zwischen 40 und 60 dB(A).
Aber, Lärm macht krank – egal, ob man meint, sich daran gewöhnt zu haben oder immun zu sein. Schon ab einer Dauerbeschallung von 65 dB(A) kann es zu Lärmstress und Spannungszuständen kommen. Wer wiederholt in Bereichen ab 85 dB(A) arbeitet, riskiert eine sogenannte Lärmschwerhörigkeit oder sogar eine -taubheit. Beides ist unheilbar.
Und: Lärmschwerhörigkeit nimmt in der Grünen Branche ständig zu. Im Jahr 2021 etwa sind der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) 489 berufsbedingte Verdachtsfälle angezeigt worden.
Lärmschwerhörigkeit: Was passiert genau, und wie lässt es sich verhindern?
Rund 150 000 Haarsinneszellen hat der Mensch im Innenohr. Sie sind dafür verantwortlich, Schallwellen in elektrische Impulse umzuwandeln und an das Gehirn weiterzuleiten. Wirkt nun dauerhafter Krach auf das Gehör ein, ermüden die Haarsinneszellen, und man selbst scheint sich an die Geräuschkulisse gewöhnt zu haben.
Folgt auf diese Ermüdung jedoch keine ausreichende Pause, werden die Haarsinneszellen in Mitleidenschaft gezogen. Sie knicken regelrecht um – ein Prozess, der wohl vergleichbar ist mit Ähren, die sich nach einem Sturm nicht wieder aufrichten können und am Ackerboden liegen bleiben.
Während zu Beginn nur das Feingehör leidet, zerstört jede neue Überlastung weitere Zellen. Die Schwerhörigkeit nimmt zu. Sobald in einem Frequenzbereich alle Haarsinneszellen irreparablen Schaden genommen haben, kann auch kein Hörgerät mehr helfen.
Umso wichtiger, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen. Maßnahmen, um die Lautstärke zu mindern und das Gehör zu schützen, sind zum Beispiel:
• Beim Kauf von Maschinen und Geräten auf eine niedrige Schallemission achten. So bietet der Handel etwa spezielle Kreissägeblätter an. Schon Vorhandenes lärmdämmend verkleiden.
• Ab 80 dB(A) muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten persönlichen Gehörschutz bereitstellen; ab 85 dB(A) ist dieser verbindlich zu tragen.
• Ob Kapselgehörschutz, aktiver Gehörschutz, Stöpsel oder Otoplastik: Zuerst die zu erwartende Lärmbelästigung ermitteln, dann mit den Dämmwerten in den Herstellerangaben abgleichen. Darüber hinaus entscheiden Einsatzzweck und Tragekomfort über die Wahl des Gehörschutzes. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre „Körperschutz“ der SVLFG.
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Den Stall mit dem Hochdruckreiniger säubern, die Schweine füttern oder mit Säge und Co. hantieren: Im Arbeitsalltag sind Landwirtinnen und Landwirte oft einem hohen Geräuschpegel ausgesetzt. So werden beispielsweise die Lautstärken von einer größeren Motorsäge, einer Heckenschere und einem Aufsitzmäher mit 115 Dezibel Schallpegel (dB(A)), 103 dB(A) und 94 dB(A) angegeben. Zum Vergleich: Ein normales Gespräch bewegt sich zwischen 40 und 60 dB(A).
Aber, Lärm macht krank – egal, ob man meint, sich daran gewöhnt zu haben oder immun zu sein. Schon ab einer Dauerbeschallung von 65 dB(A) kann es zu Lärmstress und Spannungszuständen kommen. Wer wiederholt in Bereichen ab 85 dB(A) arbeitet, riskiert eine sogenannte Lärmschwerhörigkeit oder sogar eine -taubheit. Beides ist unheilbar.
Und: Lärmschwerhörigkeit nimmt in der Grünen Branche ständig zu. Im Jahr 2021 etwa sind der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) 489 berufsbedingte Verdachtsfälle angezeigt worden.
Lärmschwerhörigkeit: Was passiert genau, und wie lässt es sich verhindern?
Rund 150 000 Haarsinneszellen hat der Mensch im Innenohr. Sie sind dafür verantwortlich, Schallwellen in elektrische Impulse umzuwandeln und an das Gehirn weiterzuleiten. Wirkt nun dauerhafter Krach auf das Gehör ein, ermüden die Haarsinneszellen, und man selbst scheint sich an die Geräuschkulisse gewöhnt zu haben.
Folgt auf diese Ermüdung jedoch keine ausreichende Pause, werden die Haarsinneszellen in Mitleidenschaft gezogen. Sie knicken regelrecht um – ein Prozess, der wohl vergleichbar ist mit Ähren, die sich nach einem Sturm nicht wieder aufrichten können und am Ackerboden liegen bleiben.
Während zu Beginn nur das Feingehör leidet, zerstört jede neue Überlastung weitere Zellen. Die Schwerhörigkeit nimmt zu. Sobald in einem Frequenzbereich alle Haarsinneszellen irreparablen Schaden genommen haben, kann auch kein Hörgerät mehr helfen.
Umso wichtiger, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen. Maßnahmen, um die Lautstärke zu mindern und das Gehör zu schützen, sind zum Beispiel:
• Beim Kauf von Maschinen und Geräten auf eine niedrige Schallemission achten. So bietet der Handel etwa spezielle Kreissägeblätter an. Schon Vorhandenes lärmdämmend verkleiden.
• Ab 80 dB(A) muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten persönlichen Gehörschutz bereitstellen; ab 85 dB(A) ist dieser verbindlich zu tragen.
• Ob Kapselgehörschutz, aktiver Gehörschutz, Stöpsel oder Otoplastik: Zuerst die zu erwartende Lärmbelästigung ermitteln, dann mit den Dämmwerten in den Herstellerangaben abgleichen. Darüber hinaus entscheiden Einsatzzweck und Tragekomfort über die Wahl des Gehörschutzes. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre „Körperschutz“ der SVLFG.