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Baden-Württemberg: Antragsverfahren 2024 für FAKT II startet Mitte Dezember

Landwirte in Baden-Württemberg können ab dem 18. Dezember Anträge für das Agrarumweltprogramm FAKT II für 2024 stellen. Gefördert wird erstmals auch die tiergerechte Haltung von Kälbern.

Lesezeit: 2 Minuten

Während die Auszahlung der Prämien für das Antragsjahr 2023 noch dauert, sollten Landwirte in Baden-Württemberg bereits an das Antragsverfahren im nächsten Jahr denken. Der Zeitraum für den Förderantrag für das Agrarumweltprogramm FAKT II startet laut baden-württembergischen Landwirtschaftsministerium voraussichtlich ab dem 18. Dezember 2023 und endet am 15. Februar 2024. Vor Ablauf dieser Antragsfrist muss der Förderantrag abgeschlossen und vollständig an die Verwaltung übertragen sein.

Laut Ministerium ist der Antrag bei den Maßnahmen zu besonders tiergerechten Haltungsformen jährlich zu stellen. Bei den mehrjährigen FAKT II-Maßnahmen nur dann, wenn Erweiterungen oder Neuverpflichtungen eingegangen werden sollen.

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Neben dem eigentlichen FAKT- Förderantrag müssen Betriebe dann im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bis zum 15. Mai noch den Auszahlungsantrag für die FAKT II-Maßnahmen stellen. Neue Maßnahmen oder Erweiterungen können dann aber nicht mehr beantragt werden.

Ländle fördert tiergerechte Haltung von Kälbern

Ab 2024 wird FAKT II um die Tierwohlmaßnahme G7 „Tiergerechte Haltung von Kälbern“ erweitert. Damit sollen Kälber aus baden-württembergischen Milchviehbetrieben ab dem 43. bis einschließlich 84 Lebenstag gefördert werden, um die regionale Aufzucht von Kälbern zu unterstützen und lange Transporte nicht abgesetzter männlicher Kälber zu vermeiden.

Antragsstart der Förderung der Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau

Mitte dieser Woche ist das Antragsverfahren zur Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Weinbau gestartet. Dieses läuft bis zum 1. März 2024. Alle Teilnehmer, also auch Landwirte, die bereits dieses Jahr am Förderverfahren teilgenommen haben, müssen einen neuen Förderantrag stellen.

Baden-Württemberg führt die Förderung der Versicherungsprämien nach der dreijährigen Pilotphase als dauerhafte Maßnahme fort und will diese ab 2025 als 2. Säule-Maßnahme in den GAP-Strategieplan aufnehmen.

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