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Bayern: Bauernverband lobt Koalitionsvertrag

Der Bayerische Bauernverband sieht im gerade geschlossenen Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern viele positive Ansatzpunkte für die Land- und Forstwirtschaft. Es gibt aber auch Kritik.

Lesezeit: 3 Minuten

„Der Koalitionsvertrag bietet viele Punkte, die den Standort Bayern für land- und forstwirtschaftliche Familienbetriebe sowie für die Nutztierhaltung stärken“, sagt Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV). „Jetzt muss der Zukunftsvertrag zwischen Staatsregierung und Bauernverband mit zusätzlichen Investitions- und Fördermaßnahmen schnell umgesetzt und die 60 darin enthaltenen Maßnahmen genutzt werden, um die Arbeit auf den Feldern, im Stall oder im Wald weiterzuentwickeln.“

10 % der Verwaltungsvorschriften sollen abgebaut werden

Besonders wichtig sei zudem die Zielsetzung, Bürokratie abzubauen. „In der Umsetzung des Abbaus von Regelungen, Gesetzen und damit Bürokratie muss für die Bayerische Staatsregierung Maßstab sein, dass Vereinfachungen und Entlastungen für die Bäuerinnen und Bauern im Alltag spürbar werden. Wertvoll ist, dass 10 % der Verwaltungsvorschriften abgebaut werden sollen, eine Paragrafenbremse - „1 rein und 2 raus“ - kommt und ein zweijähriges Gebührenmoratorium auf den Weg gebracht wurde“, sagt BBV-Präsident Felßner.

Jagd im Wirtschaftsministerium, Wald im Landwirtschaftsministerium

Mit großem Erstaunen betrachtet der Bayerische Bauernverband jedoch die Umressortierung der Zuständigkeit für die Jagd aus dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Mit der Trennung der Zuständigkeiten für Eigentumsrechte in verschiedene Ministerien werde ein konsistentes Regierungshandeln erschwert.

Wichtig sei, dass die Forstverwaltung im Landwirtschaftsministerium weiterhin schlagkräftig bleibt. Dies gelte auch für die Umsetzung der Vereinbarung aus dem Waldpakt, wonach eine Weiterentwicklung des forstlichen Gutachtens (Vegetationsgutachten) einvernehmlich, das heißt nur mit Zustimmung und Einverständnis der betroffenen Verbände und damit auch des Bayerischen Bauernverbandes erfolgt.

„Wald vor Wild“ muss flächendeckend realisiert werden

Entscheidend für den Verband sei eine klare Bündelung der forstlichen Zuständigkeiten im Forstministerium und für die Vegetationsgutachten. Nur mit der Umsetzung deren Ergebnisse in Form einer konsequenten Bejagung kann die Anpassung an die Erfordernisse des Klimawandels gelingen. „Um die Anpassung des Waldes an den Klimawandel zu schaffen und den Zukunftswald aufzubauen, muss der der Grundsatz ‚Wald vor Wild‘ und waldverträgliche Bestände von Schalenwild wie Rehe, Rotwild oder Gämsen auf ganzer Fläche realisiert werden.“

Die neue Zuständigkeit für Tourismus und Gastronomie im Landwirtschaftsministerium ist aus Sicht des Verbands ein konsequenter Schritt zur Stärkung des ländlichen Raums. „Notwendig war und ist für die Landwirtschaft und den gesamten ländlichen Raum zudem ein starkes Landwirtschaftsministerium. Durch die zusätzliche Zuständigkeit für Tourismus ist eine breitere Perspektive auf die Landwirtschaft möglich. Das ist ein gutes und richtiges Signal“, findet Felßner.

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