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Bayern will Verbot der Anbindehaltung im Bundesrat verhindern

Bayern wehrt sich gegen die Pläne der Bundesregierung, die ganzjährige Anbindehaltung zu verbieten. Mit einer Bundesratsinitiative will der Freistaat die vorgesehenen Regelungen verhindern.

Lesezeit: 2 Minuten

Das bayerische Kabinett hat am Dienstag eine Bundesratsinitiative gegen das geplante Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung beschlossen. Die Staatsregierung befürchtet, dass ein Verbot gravierende Auswirkungen auf die Milchviehhaltung und die Kulturlandschaft in Süddeutschland hätte. Statt einer gesetzlichen Regelung setzt man in München auf Freiwilligkeit, Förderung und Beratung.

Novelle des Tierschutzgesetzes bisher noch nicht geeint

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Die Kritik aus Bayern bezieht sich auf einen Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) für eine Novelle des Tierschutzgesetzes vom Frühjahr. Die Ressortabstimmung über die Vorlage hat allerdings bisher noch zu keinem Ergebnis geführt.

Laut BMEL-Vorlage soll die Anbindehaltung nach einer Übergangsfrist von fünf Jahr ganz verboten werden. Die Kombinationshaltung soll auf Betriebe mit maximal 50 über sechs Monate alten Rindern beschränkt werden.

Strukturbruch in der bayerischen Milchviehhaltung befürchtet

Aus bayerischer Sicht droht damit ein Strukturbruch. Laut Staatsregierung wäre rund die Hälfte der Milchviehbetriebe in Bayern von diesen Regelungen existenziell betroffen. Insbesondere in Grünlandregionen müssten viele alteingesessene Betriebe die Rinderhaltung aufgeben.

Die Auswirkungen auf die Ortskerne der Dörfer, das Landschaftsbild, die Kulturlandschaft und den ganzen ländlichen Raum wären nach Einschätzung der Landesregierung dramatisch. Die Weiterentwicklung der Tierhaltung müsse daher die regional und historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen unbedingt berücksichtigen.

Bayern will lieber Umstellung fördern

Auch für die bayerische Staatsregierung ist die ganzjährige Anbindehaltung eigenen Angaben zufolge ein Auslaufmodell. Statt eines gesetzlichen Verbots mit fixem Enddatum setze man jedoch vor allem auf Beratung, Förderung sowie den freiwilligen Umstieg der Betriebe auf Kombinations- und Laufstallhaltung.

Im vergangenen Jahr hat der Freistaat Investitionen in den Umstieg auf Laufstallhaltung mit rund 37 Mio. € gefördert. Wie das Agrarressort weiter mitteilte, haben die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Rahmen der 2021 gestarteten Beratungsoffensive den Betrieben in mehr als 1.200 Einzelberatungen Wege in die Zukunft aufgezeigt.

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