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Deutsche Bahn besiegelt Glyphosat-Ausstieg 2023

Die Deutsche Bahn steigt schon 2023 komplett aus der Nutzung von Glyphosat aus. Agrarminister Özdemir will am generellen Ende ab 2024 festhalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Deutsche Bahn (DB) wird ab 2023 auf Glyphosat verzichten. Das teilte der Konzern am Sonntag mit. Damit setzt die Bahn ihren bereits im Jahr 2019 angekündigten Ausstieg aus der Anwendung des Herbizids nun um.

Zulassungsverfahren für Glyphosat noch offen

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Die EU-Kommission hat zuletzt Ende 2022 eine einjährige Verlängerung der Zulassung von Glyphosat bis zum 15. Dezember 2023 beschlossen. Wie es danach weiter geht, ist noch nicht sicher. Im Juli 2023 soll die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) ihre abschließende Neubewertung für den Wirkstoff vorlegen. Auf dieser Grundlage werden die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten dann über den von der Industrie erneut gestellten Antrag auf Wiederzulassung entscheiden.

Özdemir verweist auf geplanten Glyphosat-Ausstieg

Die deutsche Ampelkoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 hingegen recht deutlich positioniert. „Wir nehmen Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt“, heißt es dort. Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) äußerte sich entsprechend erfreut, dass die Deutsche Bahn dem mit einem Ausstieg in Eigenregie zuvor kommt. „Die Deutsche Bahn geht einen wichtigen Schritt hin zum vollständigen Glyphosat-Ausstieg, wie wir ihn im Koalitionsvertrag vereinbart haben“, sagte er. Er unterstütze „dieses verantwortungsvolle Konzept für mehr Artenschutz ausdrücklich“, so Özdemir weiter.

Bahn nutzt jetzt Pelargonsäure

Als Alternative gegen den Bewuchs im Gleis setzt die DB nun nach eigenen Angaben auf ein nachhaltiges Vegetationsmanagement, das ein koordiniertes Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen vorsieht. Dazu gehören laut Bahn unter anderem die digitale Vegetationskontrolle, der Einsatz mechanisch-manueller Verfahren sowie die Nutzung von Pelargonsäure. Die Zulassung für den Einsatz von Pelargonsäure hatte die Bahn erst im Februar 2023 vom zuständigen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erhalten.

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