Wie erwartet hat die EU-Kommission in der vergangenen Woche den Herbizidwirkstoff Glyphosat bis zum 15. Dezember 2023 - also um genau ein Jahr - verlängert. Die Entscheidung oblag nun allein der Brüsseler Behörde.
Unter den Mitgliedstaaten sowohl im Oktober im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) als auch in dem entsprechenden Berufungsausschuss das notwendige Quorum für eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine erneute Zulassung nicht zustandegekommen war. Deutschland hatte sich bekanntlich bei beiden Abstimmungen enthalten.
EFSA braucht länger für Neubewertung
Die jetzt erfolgte einjährige Verlängerung basiert auf der aktuell geltenden Risikobewertung, da die federführende Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre abschließende Neubewertung des Wirkstoffs voraussichtlich erst im Juli 2023 vorlegen wird.
Ursprünglich war eine Präsentation der Ergebnisse spätestens für Herbst dieses Jahres anvisiert worden. Diese Frist sei aber aufgrund der umfangreichen Rückmeldungen im Bewertungsprozess nicht einzuhalten, begründete die Behörde in Parma die Verzögerung.
ECHA: Glyphosat nicht krebserregend
Derweil stellte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Rahmen der neuen Risikobewertung bereits Ende Mai dieses Jahres klar, dass die Einstufung von Glyphosat als krebserregend „nicht gerechtfertigt“ sei. Ferner wurde die bestehende Einstufung beibehalten, demzufolge der Wirkstoff Verursacher schwerer Augenschäden und giftig für Wasserlebewesen ist.