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Gemeinsame Agrarpolitik

EU-Kommissar offen für Aussetzen von Fruchtwechsel in GAP ab 2023

Nach einem Treffen mit den EU-Landwirtschaftsministern zeigt sich der EU-Agrarkommissar offen für Ausnahmen in der GAP ab 2023. Die müsse die Kommission jedoch erst prüfen.

Lesezeit: 2 Minuten

„Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Unruhen auf den Lebensmittelmärkten sind ein Signal dafür, dass die EU ihr Lebensmittelsystem stärken muss.“ Das stellte der EU-Agrarkommissar, Janusz Wojciechowski, am Dienstagabend in Brüssel klar. Während einer Pressekonferenz im Anschluss an ein Treffen der EU-Agrarminister sagte der Pole: „Wir müssen die Produktionspotentiale erhöhen – zumindest für eine gewisse Zeit.“

Mitgliedstaaten diskutieren GAP-Ausnahmen

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Im Kreise der EU-Mitgliedstaaten gebe es immer mehr Rufe nach Ausnahmen in der Reform der GAP ab 2023, so Wojciechowski. Eine Reihe von Mitgliedstaaten wolle die verpflichtende Stilllegung eine Zeitlang aussetzen. „Es gibt diesbezüglich noch keine Entscheidungen der EU-Kommission, aber wir denken darüber nach“, so Wojciechowski.

Ausnahmen „in Betracht ziehen“

Andere Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, planen, die Regeln zum Fruchtwechsel ab 2023 zunächst zu lockern. Wojciechowski dazu: „Ich denke wir sollten das in Betracht ziehen, wenn es darum geht, Kulturen zu bevorzugen, die wir besonders brauchen – insbesondere Weizen.“ Langfristig sei das ackerbaulich zwar nicht sinnvoll, aber im Interesse einer Produktionssteigerung müsse die Kommission darüber nachdenken, so der Agrarkommissar.

Der Vorsitzende des EU-Agrarministerrates, Frankreichs Agrarminister Marc Fesneau, stellte jedoch klar, dass er mit keinen Ausnahmen rechne, solange nicht klar sei, welche Nutzen diese für die Ernährungssicherheit und welche Kosten für die Umwelt hätten.

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