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EU-Parlament stimmt zu: Freihandelsabkommen mit Neuseeland kommt 2024

Eine der letzten Hürden für das Abkommen zwischen der EU und Neuseeland ist überwunden. Die EU-Milch- und Fleischmärkte sollen über Quoten geschützt werden. Ob das funktioniert, wird sich zeigen.

Lesezeit: 3 Minuten

Dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland steht praktisch nichts mehr im Wege. Das Europaparlament hat am Mittwoch mit großer Mehrheit für die Umsetzung der Vereinbarung mit Neuseeland gestimmt.

Die formale Zustimmung der Mitgliedstaaten wird am kommenden Montag erwartet. Sobald auch Neuseeland das Abkommen ratifiziert hat, tritt es in Kraft. Voraussichtlich wird das in der ersten Hälfte des kommenden Jahres passieren.

Mit der Umsetzung werden neuseeländische Zölle auf Waren aus der EU vollständig wegfallen. Für den Warenfluss in der Gegenrichtung werden die Einfuhrabgaben zunächst für 91 % der Lieferungen aufgehoben; nach Ablauf einer Frist von sieben Jahren soll die Zollfreiheit für 98,5 % der Warenlieferungen gelten. Kiwis, Äpfel, Zwiebeln, Wein und Fischereierzeugnisse aus Neuseeland sollen sofort von Einfuhrabgaben in die EU befreit sein.

Kontingent für Rindfleisch wird aufgestockt

Aufrechterhalten werden die EU-Einfuhrhürden für sensible Agrarerzeugnisse, darunter Milchprodukte, Rind- und Schaffleisch sowie Ethanol und Mais. Hier sind Quoten für zollfreie beziehungsweise zollermäßigte Kontingente vorgesehen. Nach Angaben des Parlaments wird beispielsweise das Kontingent für neuseeländisches Schaffleisch nach sieben Jahren um 38.000 t auf 163.796 t erhöht.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte dennoch im vergangenen Jahr vor dem Abschluss des Freihandelsabkommens gewarnt. Nach der damaligen Einschätzung von Milchpräsident Karsten Schmal bedeutet der Vertrag auf jeden Fall zusätzliche Konkurrenz für die deutschen Milcherzeuger, da die neuseeländischen Milchviehhalter zu deutlich niedrigeren Preisen produzieren können. Auch der Milchindustrie-Verband (MIV) kann dem Freihandelsabkommen wenig abgewinnen.

Bei Rindfleisch wird der Zollsatz mit Inkrafttreten des Abkommens von 20 % auf 7,5 % abgesenkt und das derzeitige Kontingent von 1.102 t auf 3.333 t aufgestockt. Nach sieben Jahren werden ermäßigte Abgaben für 10.000 t Rindfleisch gelten.

Regionale Spezialitäten bleiben geschützt

Das Abkommen wird überdies die gesamte Liste von EU-Weinen und -Spirituosen mit geschützten Herkunftsbezeichnungen umfassen, darunter Prosecco, polnischer Wodka und ungarischer Tokaji-Schnaps. Gleiches gilt für 163 geschützte Bezeichnungen wie Feta, Istarski pršut-Schinken, Lübecker Marzipan und Elia Kalamatas-Oliven.

Zwischen der EU und Neuseeland wurden 2022 waren im Wert von insgesamt 9,1 Mrd. Euro gehandelt. Die EU-Kommission geht davon aus, dass sich das Volumen um bis zu 30 % erhöhen könnte.

EU-Parlamentarier zufrieden

Der zuständige Berichterstatter des Parlaments, Daniel Caspary, sprach von einem „guten Tag für die EU und den Welthandel“. Der CDU-Politiker wertete die große Mehrheit im Parlament als „klares Signal“ für die Bereitschaft, weitere Handelsabkommen zum Abschluss zu bringen. „Obwohl wir an unterschiedlichen Enden der Welt leben, sind die Europäische Union und Neuseeland enge und vertraute Partner“, erklärte Caspary.

Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Handelsausschusses, Bernd Lange. Er sprach konkret von einem „großen Erfolg“. In einer zunehmend polarisierten Welt sei es gelungen, „das fortschrittlichste und nachhaltigste Handelsabkommen der EU“ unter Dach und Fach zu bringen.

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