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topplus Neue Züchtungsmethoden

EU-Umweltpolitiker verpassen Patenten bei CRISPR eine Absage

Die Umweltpolitiker im EU-Parlament wollen das strenge Gentechnikrecht für neue Züchtungstechniken lockern, jedoch nur begrenzt. Patente lehnen sie geschlossen ab.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Mitglieder des Umweltausschuss des Europaparlamentes haben am Mittwochmorgen dafür gestimmt, bei der Zulassung von Pflanzen, die mittels Genomeditierung gezüchtet wurden, nicht das strenge EU-Gentechnikrecht anzuwenden.

Für die "EU-Verordnung über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen" stimmten 47 Abgeordnete, 31 waren dagegen, vier enthielten sich.

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Die EU-Kommission hatte vergangenes Jahr vorgeschlagen, bestimmte Verfahren der „Neuen genomischen Techniken“ (NGT; u.a. CRISPR, Thalen) aus dem sehr strengen EU-Gentechnikrecht zu lösen.

In vielen Teilen folgen die Angeordneten im Umweltausschuss den Vorschlägen der EU-Kommission.

EU-Umweltausschuss will Patentverbot

Allerdings fordern sie ein Verbot von Patenten auf Pflanzenmerkmale, die mittels der NGT gezüchtet wurden. Das hatte die EU-Kommission bislang abgelehnt. Als Grund nennt die Brüsseler Behörde, dass das ausschließlich im europäischen Patentrecht gelöst werden könne.

Neue Züchtungstechniken in Bio tabu

Teile der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) hatten zunächst darauf gedrängt, dass auch Bio-Bauern künftig NGT nutzen können. Davon nahm jedoch EVP-Agrarpolitiker Norbert Lins und auch die Berichterstatterin der NGT-Verordnung Jessica Pölfjard (EVP) wieder Abstand.

Die Abgeordneten im Umweltausschuss sprachen sich mit breiter Mehrheit gegen NGT-Pflanzen im Öko-Landbau aus.

NGT verschiedener Klassen

Die Umweltpolitiker folgen in ihrer Position größtenteils dem Vorschlag der Kommission, NGT-Pflanzen in mehrere Klassen einzuteilen. In diesen Klassen sollen unterschiedliche Regeln bei der Zulassung gelten.

Die Kommission hatte folgende Klassen vorgeschlagen:

  1. Die erste Kategorie sind Pflanzen, die mit natürlich vorkommenden oder konventionellen Pflanzen vergleichbar sind und in ihrer Ausprägung auch durch „konventionelle“ Zuchtmethoden hätte erzeugt werden können.
  2. Kategorie zwei sind NGT-Pflanzen mit komplexeren Veränderungen. Diese müssten z.B. weiterhin als genveränderter Organismus gekennzeichnet werden.

Für beide Kategorien hat die EU-Kommission unterschiedliche Anforderungen festgelegt, um auf den Markt zu gelangen. Dabei will die Kommission „ihre unterschiedlichen Eigenschaften und Risikoprofile berücksichtigen“.

Pflanzen der ersten Kategorie könnten laut der Kommissionspläne ein erleichterter Zulassungsverfahren durchlaufen. Die Pflanzen der zweiten Kategorie müssten entsprechend das umfassenderes Verfahren, angelehnt an die Gentechnik-Richtlinie, durchlaufen.

Mitgliedstaaten noch ohne eigene Position

Die Position des Umweltausschusses muss nun vom Plenum des Europaparlamentes bestätigt werden. Das ist vom 5. - 8. Februar geplant. Bis dahin können die EU-Abgeordneten nochmal Änderungsvorschläge einreichen.

Bevor die Trilogverhandlungen mit der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten beginnen können, müssen sich die Mitgliedstaaten noch auf eine gemeinsame Position verständigen.

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