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Freie Wähler: Wolfsbestand durch Jagdrecht kontrollieren​ ​

Die Freien Wähler im bayerischen Landtag fordern in einem 10-Punkte-Plan die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfes in Deutschland und seine Aufnahme ins Jagdrecht. ​

Lesezeit: 2 Minuten

Laut bayerischem Umweltminister Torsten Glauber von den Freien Wählern (FW) ist der günstige Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland längst erreicht. Mit über 2.000 Wölfen übersteige der Bestand in Deutschland die Zahl Frankreichs bei weitem. „Dennoch kann in Frankreich über aktives Wolfsmanagement der Bestand reguliert werden, während der Bund seit Jahren versäumt hat, in Deutschland die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen“, kritisiert Glauber.

Deshalb stehen die Schäferei, sowie die Alm- und Alpwirtschaft in Bayern vor riesigen Herausforderungen. „Eine unkontrollierte Wolfsausbreitung mit der bisherigen Rate von 30 % pro Jahr ist für uns völlig inakzeptabel“, so der Minister.

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10-Punkte-Plan zum Umgang mit dem Wolf

Die Landtagsfraktion der Freien Wähler hat deshalb einen 10-Punkte-Plan zum Umgang mit dem Wolf vorgelegt. Die wichtigsten Forderungen lauten:

  • Das Bundesumweltministerium muss den günstigen Erhaltungszustand für den Wolf in Deutschland anerkennen. Dies soll den Grundstein legen für die Ermöglichung einer nachhaltigen, umweltpolitisch akzeptierten und effektiven Bestandskontrolle.
  • Die Ausweisung wolfsfreier Gebiete zum Schutz der Weidetierhaltung muss ein wichtiges Instrument des Populationsmanagements werden. Hierfür müssen auf EU-Ebene die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
  • Der Wolf ist unverzüglich in das Jagdrecht aufzunehmen. Der bereits erreichte günstige Erhaltungszustand ist über das bewährte Jagdrecht sicherzustellen. Als Methode bietet sich die bei anderen Tierarten bereits großräumig ausgeübte und praktiziert amtliche Abschussplanung an.
  • Es gilt die Gesetze so anzupassen, dass der Wolf im Rahmen der Hegeverpflichtung wie jedes andere Wildtier bejagt werden kann, allerdings ohne Schadensersatzpflicht für die Inhaber des Jagdrechts bzw. die Jagdausübungsberechtigten.
  • Schäden an Nutztieren, welche durch Wölfe verursacht worden sind, müssen weiterhin rasch ausgeglichen werden.
  • Die Entnahme von Schadwölfen muss unbürokratisch möglich sein.
  • Die Entnahme von Wölfen, die ein Risiko für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, muss verzugslos möglich sein.
  • Der schnelle Abschuss von schadstiftenden Einzelwölfen und Rudeln muss zum Regelfall werden.

Bereits im Juli hatte die FW-Fraktion eine Resolution zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Wolf verabschiedet.

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