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Kabinettsbeschluss zu den GAP-Prämien noch offen

Ob die geschäftsführende Bundesregierung diese Woche die Verordnungen für die Agrarprämien ab 2023 beschließt, ist ungewiss. Knackpunkt ist die Höhe der Mittel für die Öko-Regelungen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Zeitplan für die Durchführungsverordnungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) droht ins Rutschen zu geraten. Zwar strebt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) eigenen Angaben zufolge eine Kabinettsbefassung der Verordnungen am kommenden Mittwoch an. Voraussetzung, dass es tatsächlich so weit kommt, ist allerdings ein rechtzeitiger Abschluss der Ressortabstimmung. Bisher haben sich das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium (BMU) aber noch nicht geeinigt.

Noch Differenzen zwischen BMEL und BMU

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Auf Fachebene sei noch eine Reihe offener Fragen insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung der Öko-Regelungen zu klären, hieß es in Regierungskreisen. In den meisten Fällen handele es sich um Details, in denen ein Einvernehmen bei gutem Willen zügig erreicht werden könne.

Mehr Geld für Öko-Regelungen?

Zu den offenen politischen Fragen zählt die Mittelbereitstellung für die Öko-Regelungen in der 1. Säule. Nach dem Entwurf des Agrarressorts sollen 23 % der Direktzahlungsmittel nach Umschichtung auf die Öko-Regelungen entfallen. Das BMU spricht sich allerdings dafür aus, diesen Satz auf 25 % anzuheben, um den finanziellen Spielraum für die Öko-Regelungen für die Landwirte zu erhöhen. Nach Veröffentlichung der Prämienhöhen für die Öko-Regelungen hatten sich zum Teil eher niedrige Sätze gezeigt. So sieht das BMEL zum Beispiel 30 €/ha für vielfältige Fruchtfolge und 115 €/ha für extensives Dauergrünland vor. Landwirte hatten daraufhin moniert, dass dies im Vergleich zu den bisherigen Programmen zu wenig sei.

Bundesregierung nur noch geschäftsführend

Voraussichtlich wird das Bundeskabinett kommende Woche zum letzten Mal in seiner bisherigen Zusammensetzung tagen. Möglich sind allerdings weiterhin Beschlüsse im Umlaufverfahren. Ein Kabinettsbeschluss ist die Voraussetzung, um Verordnungen dem Bundesrat zuzuleiten.

Länder sollen noch 2021 zustimmen

Die Länder sollen weiterhin in der Bundesratssitzung am 26. November über die GAP-Verordnungen abstimmen. Damit sei man auf der sicheren Seite, um den nationalen GAP-Strategieplan, wie gefordert bis Jahresende bei der EU-Kommission einzureichen, heißt es in Berlin. Die letzte Bundesratssitzung dieses Jahres findet am 17. Dezember statt.

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