Skeptisch beurteilt der Deutsche Bauernverband (DBV) derzeit die Aussichten für einen Umbau der Tierhaltung. „Von einem schlüssigen Gesamtkonzept sind wir noch weit entfernt“, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken gegenüber dem Pressedienst Agra Europe.
Die von der Koalition auf den Weg gebrachten Maßnahmen griffen deutlich zu kurz. Dennoch bleibt Krüsken optimistisch: „Trotz der eklatanten Mängel geben wir die Hoffnung nicht auf, noch etwas Vernünftiges hinzubekommen.“ Voraussetzung dafür sei jedoch, dass die Koalition umgehend daran gehe, die Schwachstellen zu beseitigen und die bestehenden Lücken so schnell wie möglich zu schließen.
Vordringlich ist dem Generalsekretär zufolge, die nach wie vor bestehenden Defizite in der Tierhaltungskennzeichnung zu beseitigen. Das beziehe sich insbesondere auf die Einbeziehung der Sauenhaltung, die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf Fleisch- und Wurstwaren sowie das Schließen von Schlupflöchern wie etwa die fehlende Kennzeichnungspflicht für ausländische Ware. Die gesetzlichen Änderungen müssten - wie angekündigt - unmittelbar nach der Sommerpause umgesetzt werden.
Dringenden Regelungsbedarf sieht Krüsken beim Immissionsschutzrecht: „Wir brauchen unverändert einen Tierwohlvorrang in der TA Luft.“ Das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium stünden hier in der politischen Verantwortung. „Eine Blockade durch die Hintertür darf es nicht geben“, warnte der DBV-Vertreter.
Stallumbau muss langfristig abzahlbar sein
Nicht zufrieden ist Krüsken mit dem geplanten Bundesprogramm. Unter den derzeit vorgesehenen Förderbedingungen würden nur wenige Betriebe von diesem profitieren können. Die vorgesehenen Obergrenzen führten dazu, dass ein großer Teil der Vollerwerbsbetriebe außen vor bleibe. Schließlich werde es durch die ungeklärte Frage der langfristigen Finanzierung vielen Betrieben schwer fallen, Vertrauen in die Verlässlichkeit der staatlichen Unterstützung zu entwickeln.
Eine deutliche Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Fassung stelle hingegen der vorliegende Entwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs dar. „Es ist wichtig, eine vollständige baurechtliche Privilegierung beim Umbau für die Haltungsstufen 3, 4 und 5 zu erhalten“, betonte der DBV-Generalsekretär.