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Transparenz bei Agrarsubventionen

Künftig werden auch die Mutterunternehmen von Agrarprämienbeziehern veröffentlicht

Die Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrargeldern und -prämien wird ausgeweitet. Der Bundesrat hat keine Einwände.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird ausgeweitet. Der Bundesrat erhob am Freitag erwartungsgemäß keine Einwände gegen den Entwurf der Bundesregierung.

Demnach wird künftig für den Fall, dass das begünstigte Unternehmen einer Unternehmensgruppe angehört, auch das Mutterunternehmen nebst steuerlichem Identifikationsmerkmal veröffentlicht. Zudem werden weitere Informationen über die jeweilige Fördermaßnahme der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dazu zählen Anfang und Ende der Maßnahme sowie eine Aufschlüsselung von EU- und kofinanzierten Beträgen in der Zweiten Säule. Schließlich schreibt die Novelle vor, dass die Daten der GAP-Begünstigten in maschinenlesbarer Form veröffentlicht werden.

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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes vollzieht der Bundesrat außerdem einen rechtskräftigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nach. Danach ist die Vorschrift nichtig, mit der die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger und zugleich registrierter homöopathischer Humanarzneimittel bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, unter einen Tierarztvorbehalt gestellt wird. Diese wird entsprechend aufgehoben.

Neu strukturiert wird die Verordnungsermächtigung, die unter anderem zum Erlass der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) dient.

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