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Thüringer Kabinett legt Entwurf für Agrarstrukturgesetz vor – Bauernverband skeptisch

Die Landesregierung will mit dem Gesetzvorhaben den Einfluss außerlandwirtschaftlicher Investoren auf dem Bodenmarkt begrenzen. Der Thüringer Bauernverband sieht indes keinen Handlungsbedarf.

Lesezeit: 3 Minuten

Außerlandwirtschaftliche und kapitalstarke Inverstoren sind seit langem dabei, insbesondere im Osten Deutschlands Agrarbetriebe zu übernehmen und in Anlageobjekte zu verwandeln. Das stößt sowohl in Teilen der Landwirtschaft als auch der Politik auf Missfallen, allerdings sind derartige Geschäfte mit dem Grundstücksverkehrsgesetz und andere Regularien oft nicht ausreichend zu fassen.

Agrarstrukturgesetze sollen hier Abhilfe schaffen, haben es in der Umsetzung aber meist schwer, wie das spektakuläre Scheitern eines solchen Vorhabens in Sachsen-Anhalt vor wenigen Jahren unterstreicht. Nun startet die Thüringer Landesregierung einen Anlauf für ein eigenes Agrar- und Forstflächenstrukturgesetzes (AFSG). Die Landesregierung stimmte am Dienstag im Kabinett einem entsprechenden Gesetzentwurf zu.

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Anzeigepflicht ab 1 Hektar

Darin ist vorgesehen, dass Kauf- und Pachtverträge am landwirtschaftlichen Bodenmarkt ab 1,0 ha angezeigt und genehmigt werden müssen. Bei Zuwiderhandlung können Geldbußen verhängt werden. Erstmals wird eine Anzeige- und Genehmigungspflicht bei sogenannten Share-Deals eingeführt.

Das bedeutet, wenn Investoren mehr als 50 % der Betriebsanteile von ansässigen Agrarbetrieben erwerben, müssen diese wie ein direkter Landkauf im Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum angezeigt werden. Darüber hinaus ist eine Genehmigungspflicht von Share-Deals ab einem Erwerbsanteil von 90 % vorgesehen.

Preismissbrauchskontrolle und Stärkung der Landgesellschaft

Im Gesetzentwurf wird zudem eine wirksame Preismissbrauchskontrolle vorgeschlagen, um weitere Preisexplosionen am landwirtschaftlichen Bodenmarkt einzudämmen. Die geltende Grenze bei 50 % über dem marktüblichen Preis kann in Regionen mit bereits besonders hohen Bodenpreisen auf 20 % über dem Marktpreis abgesenkt werden. Zudem wird das Vorkaufsrecht der Landgesellschaft erweitert und die Haltefrist auf zehn Jahre verlängert.

TBV: Investoren nicht per se “schlecht“

Der Thüringer Bauernverband steht dem Gesetzvorhaben „im Grundsatz skeptisch gegenüber“. Nach seiner Auffassung verfügt der Freistaat schon über eine gut funktionierende Umsetzung der bisherigen Regelungen zum Grundstücks- und Landpachtverkehr. „Bezüglich der im Gesetzentwurf neu geregelten Sharedeals haben wir schon immer darauf hinge-wiesen, dass Investoren nicht per se schlecht sind und dass eine Unterscheidung zwischen ‚guten‘ und ‚schlechten‘ Investoren nicht möglich ist“, erklärte der Verband gegenüber top agrar.

Der vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet nach bisheriger Einschätzung des TBV auch keine diesbezüglichen Vorgaben, sondern zielt eher auf die Herstellung von Transparenz bei Käufen und Verkäufen von Unternehmensanteilen und deren auf die Auswirkungen auf die Agrarstruktur, die durch die bisherige Gesetzeslage nicht offengelegt werden müssen.

Anhebung der Hektargrenze problematisch

Als besonders problematisch sieht der Thüringer Bauernverband die Anhebung der Hektargrenze von bisher für Thüringen 0,25 ha auf 1,0 ha genehmigungspflichtigen Vorgänge im Grundstücksverkehr an. Auch wenn diese kumulativ pro Käufer gelten soll, besteht bei ihm die Befürchtung, dass zu viele Grundstückskäufe nicht mehr genehmigt werden müssen. „Das würde unserer Einschätzung nach den Einstieg branchenfremder Investoren eher begünstigen, ein Umstand, der zur Senkung dieser anzeigepflichtigen Schwelle in Niedersachsen von 1 ha auf 0,5 ha geführt hat“, so der TBV.

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