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Baggerarbeiten im Rappenalpbach: "Naturfrevel" oder „herbeigeredeter Umweltskandal“?

Die Biologen Bernd Gerken und Marcel Züger widersprechen vehement der Einschätzung des Bund Naturschutzes Bayern, dass durch Baggerarbeiten im Rappenalpbach Biotope zerstört worden seien.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Folgen einer Begradigung, die eine Alpgenossenschaft nach Hochwasserschäden im Vorjahr am streng geschützten Wildbach im Rappenalptal bei Oberstdorf durchgeführt hat, werden von Fachleuten offenbar völlig unterschiedlich bewertet.

Während der Bund Naturschutz (BN) Bayern von einer drastischen Schädigung und Zerstörung vieler Biotope und einem der schlimmsten Umweltskandale der letzten Jahre spricht, werfen der Ökologe Professor Dr. Bernd Gerken und der Schweizer Biologe Marcel Züger dem BN fehlerhafte Angaben und „mangelndes Verständnis der natürlichen Prozesse eines dynamischen Wildbachs“ vor und bezeichnen den Vorgang als "herbeigeredeten Umweltskandal".

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Gerken war Professor für Allgemeine Biologie und angewandte Tierökologie an der Universität Paderborn und leitet seit seiner Emeritierung das Aueninstitut für Lebendige Flüsse in Leipzig. Marcel Züger ist Schweizer Biologe, der mit seinem Lohnunternehmen Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen durchführt.

„Neuer Eingriff nicht nötig“

Laut einer Pressemitteilung der beiden Kritiker des BN hatten etliche der Arten, die geschädigt sein sollen, im betreffenden Gebiet vor den Unterhaltsmaßnahmen keine Vorkommen.

Das Geschiebe im Bach sei seitlich lose aufgeschüttet worden, so dass es im Lauf der nächsten Hochwasser ab- und weitergetragen werde. Das Bachbett habe sich seit letztem Herbst bereits wieder auf die zwei- bis dreifache Breite vergrößert.

Ein neuerlicher als Sanierung verstandener Eingriff sei mit Sicherheit nicht nötig, mutmaßlich sogar schädigend. Der Bach sei nun eine Kinderstube, in den bereits reichliches Leben Einzug gehalten habe. Am Freitag dieser Woche führt der Alpwirtschaftliche Verein Allgäu seinen Alpwanderkurs ins Rappenalptal zusammen mit Marcel Züger durch.

"Herrenreiterart der Naturschutzorganisationen"

Das Vorgehen des Bund Naturschutzes bezeichnen die beiden Biologen als abstoßend. „Dem kurzfristigen Erfolg wird das langfristige Funktionieren des Naturschutzes geopfert.“ Es sei eine Errungenschaft, dass Umweltorganisationen eine Beschwerderecht zustehe. Diese Recht beinhalte jedoch auch eine Verpflichtung, mit einem hohen Maß an Verantwortung und Sachverstand vorzugehen. „Wir beobachten mit Befremden eine zunehmende Herrenreiterart der Naturschutzorganisationen, die hier ihren Höhepunkt gefunden hat.“

„Baggerarbeiten waren formal rechtswidrig“

Während sich die Experten über die ökologischen Schäden streiten, ist rechtlich geklärt, dass die Baggerarbeiten so nicht durchgeführt hätten werden dürfen. Das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) haben die Arbeiten als formal rechtswidrig bezeichnet, da es sich um einen planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbau handle.

Außerdem hat der VGH entschieden, dass die Alpgenossenschaft den Aktenvermerk eines Mitarbeiters des Landratsamtes als Genehmigung der Bauarbeiten interpretieren konnte. In dem Aktenvermerk heißt es, dass die Modellierung des Flussbettes mit einem Bagger als „naturschutzfachlich wünschenswert“ eingeschätzt werde und die Arbeiten beginnen könnten.

Unterdessen haben sich die Alpgenossenschaft und das Landratsamt Oberallgäu im Streit um die Kosten für die Renaturierung des Rappenalptals vor dem VG Augsburg auch auf einen Vergleich geeinigt. Die Kosten für die Baggerarbeiten übernimmt die Alpgenossenschaft, die Kosten für die Organisation der Freistaat. Auch die Kosten für die Folgemaßnahmen sollen geteilt werden.

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