In dieser Woche wurde bekannt, dass die Bundesregierung deutliche Einschränkungen bei der Anbindehaltung plant, die letztlich auf ein Verbot der ganzjährigen Anbindung in Beständen mit mehr als 50 Rindern hinausläuft. Das ist für die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber nicht akzeptabel.
Özdemirs Abbaupläne für die Tierhaltung bestätigt
Der nun vorliegende Referentenentwurf zum Tierschutzgesetz zeigt aus Kanibers Sicht einmal mehr ganz deutlich, „dass Bundesminister Cem Özdemir die Nutztierhaltung in Deutschland nicht umbauen, sondern abbauen will“. Anders lasse sich die viel zu kurze Übergangsfrist von fünf Jahren für Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung und Kombihaltungen ohne Zugang zu Freigelände nicht erklären. In Bayern wären rund 11.000 Betriebe von dieser Regelung betroffen, bilanzierte die Ministerin. Viele davon wären nach ihrer Einschätzung vermutlich gezwungen, aufzuhören.
Auch die vorgesehenen Ausnahmegenehmigung für Kleinbetriebe der Ökohaltung lehnt Kaniber ab. Sie verlangt, dass auch für konventionell wirtschaftende kleine und mittlere bäuerliche Familienbetriebe in Zukunft eine Kombihaltung ohne höhere Haltungsauflagen möglich ist und gibt zu bedenken: „Viele bäuerliche Familienbetriebe wirtschaften in sensiblen landschaftlichen Gebieten; insbesondere im Voralpenraum und unseren Mittelgebirgslagen. Sie erhalten und prägen unsere einmalige bayerische Kulturlandschaft. Da braucht es Sensibilität und keine zusätzlichen demotivierenden Aktionen, die nur zu einem Höfesterben führen.“
Betriebe können nicht schon morgen umstellen
Kaniber erkennt an, dass der Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung eine wichtige Herausforderung für die bayerischen Milchwirtschaft darstellt. Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung könnten aber in der Regel nicht von heute auf morgen in die Laufstallhaltung oder Kombinationshaltung umsteigen. Die CSU-Politikerin fordert deshalb vom Bund ausreichend lange Übergangsfristen statt genereller Verbote.