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Leserfrage: Sind gummierte Liegeboxen für Kälber ausreichend?​

Ab Februar 2024 sind für Kälber bis sechs Monate trockene und weiche oder elastisch verformbare Liegebereiche vorgeschrieben. Reichen also gummierte Liegeboxen aus?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Ab Februar 2024 dürfen Kälber jünger als 6 Monate nicht mehr auf reinen Bongossi- oder Betonspaltenböden gehalten werden. Ab dann ist eine trockene und weiche oder elastische Liegeflächen nötig (siehe: Übergangsfrist endet: Für Kälber nur noch weiche und elastische Böden). Reicht es also aus, wenn die Jungrinder bzw. Kälber bis 6 Monate Liegeboxen mit Gummiauflagen haben? Und: gilt die Vorgabe nur für die Liegefläche oder auch für den Fressbereich?

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Antwort:

Kälber bis zum Alter von 2 Wochen (14 Lebenstage) müssen auf „einer mit Stroh oder ähnlichem Material eingestreuten Liegefläche“ gehalten werden. Dort sind auch trockene Hobelspäne, Sägespäne oder Sägemehl oder Strohmehl als Einstreu möglich.

Anschließend (ab dem 15. Lebenstag) besteht folgende Anforderung an den Haltungsbereich: Der Liegebereich der Kälber muss trocken und weich oder elastisch verformbar sein. Gesetzlich sind Stroh oder Gummimatten möglich.

Das gilt nur für den Liegebereich, wenn der Bereich in Liegefläche und Fressbereich eingeteilt ist. Wenn es nur eine Fläche für alle Funktionen gibt, muss die gesamte Fläche trocken und weich oder elastisch verformbar sein. Fress- und Liegebereich sind eindeutig getrennt, wenn ihre Funktionen auch eindeutig getrennt sind: Wenn zum Beispiel ein Auftritt vom Liege- in den Fressbereich oder eine andere Fußbodengestaltung zwischen Fress- und Liegebereich besteht. Die Trennung ist meist baulich zu erkennen, z.B. durch eine Schiebkante oder eine erhöhte Fressfläche. Wenn die Bucht eine Fläche ist und quasi bis zur Futterkrippe reicht, ist der Liege- nicht eindeutig vom Fressbereich getrennt.

Ein gesonderter Fressbereich sollte trittsicher und rutschfest sein. Auch Betonspaltenböden oder Spaltenböden aus Metall sind möglich, die im Auftrittsbereich mit gummiähnlichem Material ummantelt sind. Wichtig ist hier, dass der Anspruch an die Rutschsicher- und Trittsicherheit gewährleistet ist. Auch Spaltenbodengummimatten als Auflage auf die Betonspalten wären möglich. Wenn die Spalten mit Gummi ummantelt sind, gilt eine Spaltenweite von 3 cm, sonst 2,5 cm. Die Spalten-Auftrittsbreite muss mindestens 8 cm betragen.

Unsere Experten: Bernd Fischer (LLG Sachsen-Anhalt), Jana Zibolka (Fokus Tierwohl Sachsen-Anhalt)

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