Übergangsfrist endet: Separate Deckbullenbucht wird Pflicht!
Am 1. April endet eine Übergangsfrist für mehr Arbeitsschutz im Kuhstall. Dann sind Deckbullenbuchten verpflichtend und es gibt Vorgaben für das Fixieren von Rindern beim Besamen oder Behandeln.
Rund ein Viertel aller meldepflichtigen Unfälle (mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit) der Grünen Branche ereignen sich in der Tierhaltung. Im Jahr 2022 lag die Zahl bei 13.645. Von den Verletzten verstarben 17, berichtet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Ab dem 1. April 2024 gilt: Deckbullen dürfen nicht mehr frei in einer Milchviehherde mitlaufen. Der Bulle muss separiert sein, bevor die Tiere zusammengeführt werden oder ein Tierbetreuer die Bucht betritt. Zudem gibt es genau Vorgaben zur Gestaltung der Bullenbucht.
Außerdem gilt ab dem 1. April: Beim Behandeln, Untersuchen oder Besamen von Rindern dürfen keine weiteren Tiere frei in dem Bereich herumlaufen. Die Regelung gilt für Betriebsleiter, Tierarzt oder Besamungstechniker. Rinderhalter müssen nachweisen können, dass sie einzelne Tiere bzw. kleine Gruppen separieren und fixieren können.
Mehr Infos
Alle Informationen, Tipps und Beratungsangebote gibt es bei der SVLFG. Unter folgendem Link werden außerdem häufige Fragen zur geänderten Vorschrift beantwortet: www.svlfg.de
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Rund ein Viertel aller meldepflichtigen Unfälle (mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit) der Grünen Branche ereignen sich in der Tierhaltung. Im Jahr 2022 lag die Zahl bei 13.645. Von den Verletzten verstarben 17, berichtet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Ab dem 1. April 2024 gilt: Deckbullen dürfen nicht mehr frei in einer Milchviehherde mitlaufen. Der Bulle muss separiert sein, bevor die Tiere zusammengeführt werden oder ein Tierbetreuer die Bucht betritt. Zudem gibt es genau Vorgaben zur Gestaltung der Bullenbucht.
Außerdem gilt ab dem 1. April: Beim Behandeln, Untersuchen oder Besamen von Rindern dürfen keine weiteren Tiere frei in dem Bereich herumlaufen. Die Regelung gilt für Betriebsleiter, Tierarzt oder Besamungstechniker. Rinderhalter müssen nachweisen können, dass sie einzelne Tiere bzw. kleine Gruppen separieren und fixieren können.
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Alle Informationen, Tipps und Beratungsangebote gibt es bei der SVLFG. Unter folgendem Link werden außerdem häufige Fragen zur geänderten Vorschrift beantwortet: www.svlfg.de