Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Afrikanische Schweinepest

Brandenburg: Neue Fördermöglichkeit für ASP-gebeutelte Schweinehalter

Keine De-Minimis-Deckelung mehr beim Ausgleich von Mehrkosten bei der Vermarktung von Mastschweinen aus ASP-Restriktionsgebieten.

Lesezeit: 2 Minuten

Schweine aus den Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dürfen nur unter Beachtung besonderer seuchenhygienischer Bedingungen und zu speziell dafür benannte Schlachthöfe verbracht und dort getrennt von anderen Schweinen geschlachtet werden. Die Mehrkosten für die Veterinärkontrollen, den weiteren Transport und die gesonderte Schlachtung müssen die Mäster selbst tragen. In der gesamten Brandenburger Sperrzone II inklusive der Kerngebiete betrifft das rund 303 schweinehaltende Betriebe mit zusammen etwa 57.000 Tieren.

Bisher durch De-Minimis-Regelung gedeckelt

Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Bislang gewährte das Land für die Mehrkosten eine Entschädigung. Die unterlag jedoch der De-Minimis-Regelung, d.h. jeder Betrieb erhielt maximal 20.000 €, verteilt auf drei Steuerjahre. Das reichte in den meisten Fällen aber bei Weitem nicht aus, um die Mehrkosten abzupuffern.

EU stimmt neuer Förderrichtlinie zu

Das soll sich jetzt ändern. Denn das Potsdamer Agrarressort hat eine neue Förderrichtlinie auf den Weg gebracht, die von der EU-Kommission grünes Licht bekommen hat. Danach unterliegen die Entschädigungszahlungen für die Mehrkosten durch die vorgeschriebenen Veterinärkontrollen, die längeren Transporte und die getrennte Erfassung auf dem Schlachthof nicht mehr der De-Minimis-Deckelung.

Fördertopf umfasst 2,2 Mio. € für zwei Jahre

Die neuen Förderkonditionen gelten rückwirkend für alle Schlachtschweinetransporte ab dem 1. Januar 2023. Die Richtlinie hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Für die Jahre 2023 und 2024 stehen jeweils rund 1,1 Mio. € zur Verfügung. Die Förderanträge müssen vollständig und formgebunden beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eingereicht werden.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen finden Sie hier

top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.