Die italienische Abgeordnetenkammer hat am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, das die Herstellung und Vermarktung von kultiviertem Fleisch und die Verwendung verbietet.
Parallel greift die Maßnahme auch in die Kennzeichnung von Produkten auf pflanzlicher Basis ein und verbietet die Verwendung von alltagsnahen Begriffen wie vegane Salami oder pflanzenbasiertes Steak für pflanzliche Optionen. Italien ist gegenwärtig der drittgrößte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa mit einem Umsatz von mehr als 600 Mio. € im Jahr 2022, informiert der gemeinnützige Think Tank “The Good Food Institute Europe (GFI)”.
Die italienische Regierung hat angekündigt, das Gesetz mit beiden Maßnahmen nun der vorgeschriebenen EU-Prüfung zu unterziehen, bei der Mitgliedstaaten ihre Bedenken hinsichtlich einer möglichen Verletzung des EU-Binnenmarktes äußern können.
Eine Umfrage in Italien hat ergeben, dass 55 % Interesse am Kauf von kultiviertem Fleisch haben, während 75 % der Meinung sind, dass der Verbrauch von Fleisch aus der Tierhaltung reduziert werden muss.
GFI Europe warnt davor, dass der politische Beschluss zu einem Rückgang der Investitionen in Italien führt, italienische Forscher ins Ausland abwandern lässt und den Kampf gegen den Klimawandel zurückwirft, während andere europäische Länder – vor allem die Niederlande und Großbritannien, aber auch Deutschland – in diesen Sektor investieren.
Ivo Rzegotta, Senior Public Affairs Manager beim Good Food Institute Europe: „Dieses Gesetz nimmt den Verbrauchern nicht nur die Wahlfreiheit, sondern isoliert Italien auch von weiteren Investitionen und von zukunftsfesten Arbeitsplätzen in diesem wachsenden Bereich. Die Debatte über kultiviertes Fleisch in Italien wurde durch Fehlinformationen angeheizt, da bei den Anhörungen im Senat absichtlich Unternehmen und Befürworter von kultiviertem Fleisch ausgeschlossen wurden, während erklärten Gegnern von kultiviertem Fleisch viel Raum für unzutreffende Behauptungen gelassen wurden.”
Laut Rzegotta widerspricht das Verbot klar den Regeln des EU-Binnenmarktes und betrifft auch deutsche Unternehmen, die in Italien pflanzenbasierte Produkte verkaufen. Daher sollte die deutsche Bundesregierung nun von der Möglichkeit Gebrauch machen, entsprechende Einwände bei der EU-Kommission vorzutragen.