Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes ziehen die Vorschriften beim Schwänzekupieren von Schweinen weiter an. Schweinehalter müssen mehr Platz für die Tiere vorhalten.
Seit Jahren machen Berlin und Brüssel großen Druck, um den Tierschutz beim Kupieren der Schweineschwänze zu verbessern. Wie dieser Weg für Deutschland aussehen könnte, zeigt der jetzt vorliegende Referentenentwurf zur Novelle des Tierschutzgesetzes. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat den Entwurf an die Bundesländer sowie die Verbände der Agrarbranche übermittelt und erwartet bis Anfang März eine Stellungnahme.
Kürzen der Ferkelschwänze auch künftig möglich
Das Wichtigste vorweg: Das teilweise Kürzen der Ferkelschwänze soll auch künftig möglich bleiben, sofern der zuständige Veterinär dies im Rahmen einer Risikoanalyse aus Tierschutzgründen für unverzichtbar hält. Dies soll möglich sein, wenn in der jeweiligen Haltungsform bereits zuvor Schwanz- oder Ohrverletzungen aufgetreten sind. Mit diesem Weg könnte das jetzige Vorgehen im Rahmen des Aktionsplans Ringelschwanz rechtsverbindlich werden. Ein generelles Kupierverbot scheint nach aktueller Einschätzung zumindest nicht geplant.
Allerdings drohen Schweinehaltern, die auch künftig nicht auf das Kupieren verzichten können, deutlich größere Einschränkungen. So sollen die Behörden neben einem Katalog von Anpassungsmaßnahmen auch die Vergrößerung des Platzangebotes für kupierte Schweine vorschreiben können. In welchem Umfang die Buchtenfläche vergrößert werden soll, ist bislang unklar und wird vermutlich im Rahmen der von Ausführungshinweisen präzisiert werden.
Konkret wird der Entwurf hingegen bei der zulässigen Schwanzlänge. So soll maximal ein Drittel des Schweineschwanzes kupiert werden dürfen.
Fachleute kritisieren insbesondere die höheren Platzvorgaben für Betriebe, die nicht auf das Kupieren verzichten können. Zum einen lässt die Regelung zu großen Interpretationsspielraum. Zum anderen ist erwiesen, dass die Anhebung das Platzangebotes das Auftreten von Schwanzbeißen nicht allein verhindern kann.
Gleichzeitig bedeutet eine größere Buchtenfläche höhere Kosten, welche die Fortführung des Schwänzekürzens unattraktiv machen und deutsche Betriebe einseitig benachteiligen. Die Verschärfungen beim Schwänzekupieren könnten den Strukturwandel anheizen.
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Seit Jahren machen Berlin und Brüssel großen Druck, um den Tierschutz beim Kupieren der Schweineschwänze zu verbessern. Wie dieser Weg für Deutschland aussehen könnte, zeigt der jetzt vorliegende Referentenentwurf zur Novelle des Tierschutzgesetzes. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat den Entwurf an die Bundesländer sowie die Verbände der Agrarbranche übermittelt und erwartet bis Anfang März eine Stellungnahme.
Kürzen der Ferkelschwänze auch künftig möglich
Das Wichtigste vorweg: Das teilweise Kürzen der Ferkelschwänze soll auch künftig möglich bleiben, sofern der zuständige Veterinär dies im Rahmen einer Risikoanalyse aus Tierschutzgründen für unverzichtbar hält. Dies soll möglich sein, wenn in der jeweiligen Haltungsform bereits zuvor Schwanz- oder Ohrverletzungen aufgetreten sind. Mit diesem Weg könnte das jetzige Vorgehen im Rahmen des Aktionsplans Ringelschwanz rechtsverbindlich werden. Ein generelles Kupierverbot scheint nach aktueller Einschätzung zumindest nicht geplant.
Allerdings drohen Schweinehaltern, die auch künftig nicht auf das Kupieren verzichten können, deutlich größere Einschränkungen. So sollen die Behörden neben einem Katalog von Anpassungsmaßnahmen auch die Vergrößerung des Platzangebotes für kupierte Schweine vorschreiben können. In welchem Umfang die Buchtenfläche vergrößert werden soll, ist bislang unklar und wird vermutlich im Rahmen der von Ausführungshinweisen präzisiert werden.
Konkret wird der Entwurf hingegen bei der zulässigen Schwanzlänge. So soll maximal ein Drittel des Schweineschwanzes kupiert werden dürfen.
Fachleute kritisieren insbesondere die höheren Platzvorgaben für Betriebe, die nicht auf das Kupieren verzichten können. Zum einen lässt die Regelung zu großen Interpretationsspielraum. Zum anderen ist erwiesen, dass die Anhebung das Platzangebotes das Auftreten von Schwanzbeißen nicht allein verhindern kann.
Gleichzeitig bedeutet eine größere Buchtenfläche höhere Kosten, welche die Fortführung des Schwänzekürzens unattraktiv machen und deutsche Betriebe einseitig benachteiligen. Die Verschärfungen beim Schwänzekupieren könnten den Strukturwandel anheizen.