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Niedersachsen stoppt Ringelschwanzprämie

Der Wegfall der Ringelschwanzprämie wird in Niedersachsen kommen. Es besteht stattdessen nun die Möglichkeit, Anträge zur Förderung der laufenden Mehrkosten aus dem Bundesförderprogramm zu stellen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat angekündigt, dass es in diesem Jahr kein neues Antragsverfahren zur ELER-Tierwohlförderung, bekannt als Ringelschwanzprämie, geben wird. Mit der Prämie förderte das Landwirtschaftsministerium in Hannover bisher Betriebe, die mindestens 70 % ihrer Schweine mit intaktem Ringelschwanz durchbrachten.

Fördermittel zum Umbau der Tierhaltung beantragen

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Stattdessen empfiehlt das Ministerium niedersächsischen Schweinehaltern eine Förderung durch das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung zu beantragen. Diese Entscheidung folgt auf die Einführung der Richtlinie des Bundes zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030, die am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Das ML betont, dass eine gleichzeitige Teilnahme an beiden Förderprogrammen aufgrund des Verbots der Doppelförderung nicht möglich ist.

Betriebe mit einer ELER-Bewilligung aus 2023 bleiben jedoch weiterhin zur tiergerechten Haltung verpflichtet und erhalten bereits eine Förderung für 2024. Sie haben die Möglichkeit, Anträge auf Förderung der laufenden Mehrkosten bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu stellen, jedoch frühestens im Jahr 2026 eine Auszahlung zu beantragen.

Bundesprogramm für viele keine Alternative

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschland (ISN) bezeichnet den Stopp der Ringelschwanzprämie als Rückschritt für den Tierschutz in Niedersachsen. Sie betont, dass viele Betriebe, die von der Ringelschwanzprämie profitierten, keine geeignete Alternative in der Bundesförderung sehen, da sie die laufenden Mehrkosten nur bei Außenklimahaltung fördert. Zudem dürfe ein Tierbesatz von maximal 2 GVE/ha selbstbewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht überschritten werden.

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