Schweine aus der ASP-Überwachungszone dürfen auf externe Höfe verbracht werden
Die von der ASP in den Kreisen Emsland und Bentheim betroffenen Schweinehalter dürfen ihre Tiere nun auf andere Höfe außerhalb der Überwachungszone liefern.
Darauf haben die Schweinehalter im niedersächsischen ASP-Gebiet lange gewartet: Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover mitteilt, können ab sofort Schweine aus der niedersächsischen ASP-Überwachsungszone auch in Betriebe verbracht werden, die sich außerhalb der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim befinden. Das wird durch einen Erlass geregelt, den das Niedersächsische Agrarministerium am Dienstag herausgegeben hat.
Das Ministerium beruft sich dabei auf Artikel 45 Absatz 2 Satz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687. Dieser besagt, dass eine Verbringung von Schweinen aus Betrieben in der Überwachungszone in Betriebe außerhalb der Überwachungszone genehmigt werden kann.
Zuerst Risikobewertung, dann Transport
Bislang war ein Transport nur innerhalb der Zone bzw. in die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim möglich. Mit der neuen Regelung soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass Tiere von weiteren Betrieben aufgenommen werden können. Nach Durchführung einer Risikobewertung kann nun die Verbringung von Schweinen vor der Schlachtung in einen Betrieb derselben Lieferkette (Kooperationsnetzwerke) genehmigt werden, auch wenn sich der Bestimmungsbetrieb außerhalb der Überwachungszone befindet.
Das Ministerium begründet seinen Schritt damit, dass die negativen Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen in der ASP-Sperrzone die Möglichkeit eines erweiterten Transportradius rechtfertigen. Fachleute fordern bereits seit Längerem Erleichterungen bei der Vermarktung. Denn in der Restriktionszone befinden sich mittlerweile rund 30.000 überschwere Tiere. Insgesamt sind ca. 300 landwirtschaftliche Familienbetriebe mit rund 200.000 Schweinen betroffen.
Unklar bleibt weiterhin, wie die Schweine aus der ASP-Überwachungszone später abgerechnet werden. Derzeit bekommen die Landwirte dafür keinen Cent. Die Abnehmer rechtfertigen sich mit dem Hinweis, dass sie selbst nicht wissen, wie viel Geld sie für das Fleisch der Tiere bekommen. Die Freude bei den betroffenen Landwirten über die zusätzlichen Vermarktungsmöglichkeiten dürfte dementsprechend gedämpft sein. Denn die finanzielle Not der Betriebsleiter bleibt unvermindert hoch.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Darauf haben die Schweinehalter im niedersächsischen ASP-Gebiet lange gewartet: Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover mitteilt, können ab sofort Schweine aus der niedersächsischen ASP-Überwachsungszone auch in Betriebe verbracht werden, die sich außerhalb der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim befinden. Das wird durch einen Erlass geregelt, den das Niedersächsische Agrarministerium am Dienstag herausgegeben hat.
Das Ministerium beruft sich dabei auf Artikel 45 Absatz 2 Satz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687. Dieser besagt, dass eine Verbringung von Schweinen aus Betrieben in der Überwachungszone in Betriebe außerhalb der Überwachungszone genehmigt werden kann.
Zuerst Risikobewertung, dann Transport
Bislang war ein Transport nur innerhalb der Zone bzw. in die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim möglich. Mit der neuen Regelung soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass Tiere von weiteren Betrieben aufgenommen werden können. Nach Durchführung einer Risikobewertung kann nun die Verbringung von Schweinen vor der Schlachtung in einen Betrieb derselben Lieferkette (Kooperationsnetzwerke) genehmigt werden, auch wenn sich der Bestimmungsbetrieb außerhalb der Überwachungszone befindet.
Das Ministerium begründet seinen Schritt damit, dass die negativen Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen in der ASP-Sperrzone die Möglichkeit eines erweiterten Transportradius rechtfertigen. Fachleute fordern bereits seit Längerem Erleichterungen bei der Vermarktung. Denn in der Restriktionszone befinden sich mittlerweile rund 30.000 überschwere Tiere. Insgesamt sind ca. 300 landwirtschaftliche Familienbetriebe mit rund 200.000 Schweinen betroffen.
Unklar bleibt weiterhin, wie die Schweine aus der ASP-Überwachungszone später abgerechnet werden. Derzeit bekommen die Landwirte dafür keinen Cent. Die Abnehmer rechtfertigen sich mit dem Hinweis, dass sie selbst nicht wissen, wie viel Geld sie für das Fleisch der Tiere bekommen. Die Freude bei den betroffenen Landwirten über die zusätzlichen Vermarktungsmöglichkeiten dürfte dementsprechend gedämpft sein. Denn die finanzielle Not der Betriebsleiter bleibt unvermindert hoch.