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Siebtes Isofluran-Narkosegerät für die Ferkelkastration von der DLG zertifiziert

Das Ferkel Narkosegerät Anestacia ist jetztt auch als Vier-Stationen-Gerät zugelassen.

von Alfons Deter Alfons Deter
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Am 2. Juli 2020 hat die zuständige Expertenkommission der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e. V.) das letzte der insgesamt sieben zur Prüfung angemeldeten Isofluran-Narkosegeräte für die Ferkelkastration zertifiziert. Ausgezeichnet wurde das Gerät:

Anestacia der GDO Precision Technology GmbH in der Ausführung mit 4 Narkosestationen Telefon: +49 (0) 7223 - 830 66 55, E-Mail: anestacia@gdo-gmbh.com

Da das Anestacia in der Variante mit drei Narkosestationen bereits zertifiziert wurde, musste das Vier-Stationen-Gerät lediglich Teile des DLG-Prüfprogramms absolvieren. Für die Zertifizierung wurde das Gerät durch das DLG-Testzentrum Technik und Betriebsmittel Labormessungen zur Überprüfung der Narkosegaskonzentration an den Masken und Prüfungen in Praxisbetrieben vorrangig zur Beurteilung der Narkosetiefe und zur Messung der Verbräuche unterzogen.

Nach erfolgreichem Absolvieren der Tests hat die DLG-Expertenkommission nun auch dem Vier-Stationen-Gerät der GDO GmbH bestätigt, dass es die Vorgaben des DLG-Prüfrahmens „Narkosegeräte für die Ferkelkastration“ erfüllt. In diesem Prüfrahmen sind Prüfinhalte, Prüfmethoden und die entsprechenden Bewertungsschemata für Isofluran-Narkosegeräte festgelegt.

Die DLG bestätigt mit der Zertifizierung, dass die Funktionssicherheit des Anestacia gegeben ist und dass bei dessen Nutzung wichtige Aspekte des Tierschutzes, der Anwendersicherheit und des Umweltschutz erfüllt werden. Sie macht damit auch den Weg frei für eine Förderung aus dem Bundesprogramm Ferkelnarkosegeräte, die landwirtschaftliche Betriebe für die Anschaffung dieses Gerätes beantragen können.

Für den Anestacia wird nun wie auch für alle anderen bereits zertifizierten Geräte ein individueller Prüfbericht verfasst und veröffentlicht. In diesem werden die Testergebnisse ausführlich dargestellt und beschrieben. Der Hersteller erhält mit dem Tag der Zertifizierung sein Prüfzertifikat und Prüfzeichen, welches ab sofort auf dem getesteten Gerät angebracht werden kann.

Hintergrund

Ab dem 1. Januar 2021 ist in Deutschland die betäubungslose Ferkelkastration auch unter acht Tage alter Ferkel verboten. Um Maßnahmen für die Verbesserung des Tierwohls zu fördern, werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose) durch Zuwendungen finanziell unterstützt. Die Anschaffung solcher Geräte ist an eine Zertifizierung verknüpft und wird mit bis zu 60 Prozent der Gerätekosten, bzw. maximal mit bis zu 5.000 Euro je Unternehmen gefördert.

Der Förderantrag zur Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration kann online, unter Nutzung des elektronischen Antragssystems, gestellt werden.

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