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Ärger um die GLÖZ 6 Vorgaben zur Mindestbodenbedeckung

Bis zum 15. November müssen Zwischenfrüchte und Winterkulturen flächig aufgegangen sein – sonst droht Landwirten ein Verstoß gegen die Förderbedingungen. Wo kommt diese Auflage plötzlich her?

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