Neben den schon bestehenden Notfallzulassungen gegen Blattläuse als Virusvektoren hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nun das Insektizid Danjiri (Acetamiprid) in Pflanzkartoffeln für eine zweite Anwendung dieses Jahr zugelassen. Eine Anwendung mit Danjiri gegen Blattläuse in Kartoffeln ist bereits regulär zugelassen.
Spritzabstand zwischen den Behandlungen mit Danjiri
Die Notfallzulassung gilt in Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung (Vorstufen-, Basis- und zertifiziertes Pflanzgut) für den Zeitraum vom 3. Mai bis zum 30. August 2023. Die Menge ist auf 875 kg begrenzt - ausreichend für rund 3.500 ha Pflanzkartoffeln. Nach dem Erreichen der Bekämpfungsschwelle in BBCH 40 bis 85 darf man 250 g/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser ausbringen. Der Spritzabstand dieser zweiten Behandlung muss 21 Tage betragen. Die Wartezeit beträgt sieben Tage. Beachten Sie die Auflagen zum Einsatz!
Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.