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Trockenheit: Immer mehr Landwirte müssen für Wasserentnahmen zahlen

Immer mehr Bundesländer fordern von Landwirten Geld für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser. Erste Landkreise schränken die Wasserentnahmen bereits ein.

Lesezeit: 4 Minuten

Die anhaltende Trockenheit lässt in einigen Regionen die Wasserstände in Flüssen und Bächen dramatisch sinken. Die Nutzung von Wasser unterliegt strengen Reglementierungen – sowohl für Bürger als auch für landwirtschaftliche Zwecke.

Für das Entnehmen von Wasser – auch für das Tränken Ihrer Tiere – brauchen Sie in der Regel nach § 8 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) eine wasserrechtliche Gestattung. Ausnahmen gibt es laut § 46 WHG für die Entnahme von Grundwasser. Das dürfen Sie für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb entnehmen, solange keine signifikanten Auswirkungen auf den Wasserhaushalt entstehen. Wann eine Auswirkung signifikant ist, hat die Behörde im Einzelfall zu entscheiden.

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Auch einige Landesgesetze erlauben Ausnahmen in Ihren Landeswassergesetzen. In NRW beispielsweise ist das Tränken von Vieh an oberirdischen Gewässern erlaubnisfrei möglich, ebenso die Entnahme mittels Tränkefass oder anderer Fässer. Allerdings dürfen Sie mit der Wasserentnahme keine Rechte verletzen und durch die Entnahme keine schädlichen Gewässerveränderungen hervorrufen. Ob eine Veränderung schädlich ist, entscheidet die Behörde im Einzelfall.

Wasserentnahmen immer häufiger kostenpflichtig

Angesichts häufigerer Dürren wollen immer mehr Bundesländer Landwirte für ihren Wasserverbrauch zur Kasse bitten. Zuletzt hatte etwa die Ampel-Regierung in Rheinland-Pfalz angekündigt, künftig Geld für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser in der Land- und Forstwirtschaft zu kassieren.

In anderen Bundesländern gibt es teils bereits entsprechende Regelungen oder sie werden diskutiert. Bisher waren Landwirte meist von den Entgelten für die Wasserentnahme ausgenommen.

Beispielsweise im Saarland und Sachsen-Anhalt ist die Wasserentnahme für die Landwirtschaft bereits kostenpflichtig. Unterschiede gibt es bei den Preisen, die etwa im Saarland teilweise bei 0,7 Cent und in Sachsen-Anhalt bei 2 Cent pro Kubikmeter liegen, berichtert der stern. Den Angaben nach wird nicht für alle Wasservorkommen der gleiche Betrag erhoben.

In Rheinland-Pfalz soll das geplante Gesetz Anfang 2024 in Kraft treten. Für einen Kubikmeter Grundwasser sollen sechs Cent, für einen Kubikmeter Oberflächenwasser 2,4 Cent fällig werden. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gibt es für Bauern laut stern bisher Ausnahmen von solchen Gebühren, die erstmal bestehen bleiben sollen.

In Sachsen-Anhalt wird zudem über eine Erhöhung des Preises diskutiert, während in Bayern nach der Wahl im kommenden Jahr eine Abgabe eingeführt werden soll. Angekündigt ist die Einführung in dem Freistaat bereits seit 2018. Auch in weiteren Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Hessen wird über Wasserentnahmeentgelte für die Landwirtschaft nachgedacht.

In Rheinland-Pfalz soll das geplante Gesetz Anfang 2024 in Kraft treten. Für einen Kubikmeter Grundwasser sollen sechs Cent, für einen Kubikmeter Oberflächenwasser 2,4 Cent fällig werden. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gibt es für Bauern bisher Ausnahmen von solchen Gebühren, die erstmal bestehen bleiben sollen.

Wasserrationierungen werden zunehmen

Mehrere Landkreise in Sachsen-Anhalt haben angekündigt, wegen der anhaltenden Trockenheit die Wasserentnahme einzuschränken. Im Altmarkkreis Salzwedel und im Salzlandkreis gelten solche Verfügungen bereits. Auch im Jerichower Land wird die Wasserentnahme eingeschränkt. Dazu zählt unter anderem das Verbot, Wasser aus offenen Gewässern wie Flüssen abzupumpen. Gärten dürfen nicht zwischen 7 und 19 Uhr mit Brunnenwasser gegossen werden. Laut Städte- und Gemeindebund gab es im vergangenen Jahr in 30 Städten und Kreisen Beschränkungen für die Wasserentnahme, nicht nur für Privatleute, sondern auch für die Industrie und die Landwirtschaft. Der Verband rechnet mit weiteren Wasserrationierungen im Sommer. Einzelne Gemeinden, etwa in Hessen, drohen im Falle einer unzulässigen Wasserentnahme mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 €.

Der Landkreis Nienburg in Niedersachsen sieht sich ebenfalls stark betroffen. Dort gilt seit dieser Woche eine Einschränkung von Wasserentnahmen aus Brunnen und aus der öffentlichen Wasserversorgung. Konkret dürfen Grünflächen ab einer Temperatur von 24 Grad zwischen 11 und 19 Uhr nicht mehr beregnet werden. Das gilt für Grünflächen wie Parkanlagen, Gärten und Sportanlagen, aber auf für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen.

Mit einer „Trinkwasser-Ampel“ informiert beispielsweise die Stadt im nordrhein-westfälischen Bad Oeynhausen über die aktuelle Situation der Trinkwasserversorgung. Je nach Stand des Ampelsignals bittet die Stadt um die Anpassung des Verbrauchsverhaltens. Die Trinkwasserampel ist ein Mittel, um die Bevölkerung zu sensibilisieren. Man kann sie im Internet einfach einsehen. Es ist ein Szenario, das sie in der Region bereits kennen. Im vergangenen Sommer stand die Trinkwasserampel zeitweise sogar auf rot, das hieß: Gießen und Pool-Befüllen war gänzlich verboten.

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