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topplus Nach der Haushaltssperre

Bewilligung von Bauernmilliarde Anträgen läuft wieder

Die Rentenbank kann wieder Bewilligungen im Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft aus der Bauernmilliarde vornehmen. Fristgerecht eingereichte Anträge werden bearbeitet, neue nicht mehr.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Pause bei der Bewilligung von Anträgen aus der Bauernmilliarde, dem Investitions- und Zukunftsprogramm, ist vorbei. „Im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramm können ab sofort wieder Bewilligungen ausgesprochen werden“, teilt die Landwirtschaftliche Rentenbank mit.

Alle Anträge, die in der Pipeline bei der Rentenbank bzw. der Hausbank sind, also fristgerecht bis 1.12.23 eingereicht wurden, werden jetzt abgearbeitet und geprüft, bestätigte Christian Pohl, Pressesprecher Rentenbank. Damit endet eine Hängepartie, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Bundeshaushalt vom 15. November 2023 auch die Fördermittel für die Landwirtschaft betroffen hatte.

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Das Bundesfinanzministerium hatte nach dem Verfassungsgerichtsurteil eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt. Das hatte zur Folge, dass die Landwirtschaftliche Rentenbank keine neuen Bewilligungen im Investitionsprogramm Landwirtschaft mehr ausstellen durfte. Alle bereits ausgestellten Bewilligungen aus dem Programm waren von der Sperre nicht betroffen. Ihnen steht 2024 die Auszahlung für weitere Auszahlungsanträge weiterhin rechtlich zu.

Keine neuen Anträge und Interessenbekundungen mehr

Neue Anträge für das Investitions- und Zukunftsprogramm können allerdings nicht mehr gestellt werden. Es läuft zwar noch bis Ende 2024, aber auf Grund der Haushaltskürzungen für das Jahr 2024 stehen keine neuen Mittel mehr für das Investition- und Zukunftsprogramm bereit. Daher gibt es für 2024 auch keine neue Interessenbekundung mehr.

Der neue Bundeshaushalt 2024 soll kommende Woche vom Bundestag endgültig beschlossen werden. Vergangene Woche hatte die Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss die letzten Korrekturen eingearbeitet.

Mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft wollte der Bund Investitionen in Klima- und Umweltschutz in der Landwirtschaft fördern. Es sollte die Leistungen der Landwirtschaft zur Emissionsminderung und zur Ressourceneffizienz steigern. Insgesamt hatte das BMEL dafür mehr als 800 Mio. € Zuschüsse eingeplant. Bis August 2023 waren davon aber erst rund 480 Mio. € ausgezahlt. Förderfähig waren insbesondere

  • moderne Maschinen und Geräte zur exakten Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung.

  • bauliche Anlagen zur Erweiterung der Lagerkapazität von Wirtschaftsdünger und Kleinanlagen (auch mobile) zur Gülleseparierung sowie

  • im Zusammenhang stehende Planungs- und Beratungsleistungen.

Unter dem Druck der Bauernproteste im Herbst und Winter 2019/2020 hatte die damals schwarz-rote Bundesregierung eine Hilfe für Landwirte von einer Milliarde ausgelobt. Die damalige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) formte daraus das Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft. CSU-Chef Markus Söder hatte von einer "Bauernmilliarde" gesprochen und damit das Wort geprägt. Die Hilfen standen in Zusammenhang mit der Verschärfung der Düngeverordnung im Jahr 2020.

Auch KTF-Förderprogramme laufen wieder

Auch die Ausgabensperren für mehrere Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) im Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind wieder aufgehoben. Betroffen sind laut dem BMWK folgende Programme:

  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

  • Förderung von E-Lastenrädern (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)

  • Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land

Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024, wieder gestellt werden. Zudem sollen nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung wieder Bewilligungen für die Programme vorgenommen werden.

Von der Antrags- und Bewilligungspause des Wirtschaftsministeriums war die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG) ausgenommen. Hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden, teilte das BMWK mit.

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