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Diese Fristen sind für Landwirte im Mai wichtig

Agrarantrag, Tierprämien, Biosprit: An diesen Themen kommen Landwirte im Mai 2024 nicht vorbei. Worauf Sie achten müssen, zeigt die folgende Checkliste.

Lesezeit: 7 Minuten

Landwirtinnen und Landwirte sind im Mai auf dem Grünland und auf dem Acker unterwegs. Im Büro steht jedes Jahr aufs Neue am 15. Mai die Abgabefrist für den Agrarantrag an. Diese und weitere Fristen und Änderungen sind im Mai 2024 für die Landwirtschaft von Bedeutung:

Abgabefrist für den Agrarantrag läuft ab

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Der 15. Mai ist der letzte Tag, an dem der Agrarantrag, auch Mehrfachantrag, Sammelantrag oder Gemeinsamer Antrag je nach Bundesland genannt, ohne Verspätungskürzungen eingereicht werden kann. In diesem Jahr fällt der 15. Mai auf einen Mittwoch und damit auf einen regulären Arbeitstag in allen Verwaltungen.

Nutzungsänderungen oder die Nachmeldung einzelner Flächen sind noch ohne Kürzung bis zum 31. Mai möglich. Mit einer Kürzung der Prämiensumme (1% pro Tag der Verspätung) können bis zum 31. Mai auch noch Anträge nachträglich eingereicht werden. Nach dem 31. Mai eingehende Anträge und Nachmeldungen von beantragten Flächen gelten als verspätet und erhalten von den Landesagrarverwaltungen eine Ablehnung.

Der Zeitraum bis zum 31. Mai gilt allerdings nicht für die Tierprämien: Hier kann nur bis zum 15. Mai ein Antrag eingereicht werden, eine spätere Frist bis zum 31. Mai, wie bei den Flächen, ist nicht gegeben.

Neu sind im Agrarantrag 2024 im Vergleich zum Vorjahr 2023 vor allem die Alternativen zur Stilllegung aus GLÖZ 8 und veränderte Prämienhöhen bei den Öko-Regelungen. Bei diesen Antragsportalen können Sie in Ihrem Bundesland mit dem Agrarantrag loslegen:

Frist für Aussaat der Blühflächen endet

Der 15. Mai ist der späteste Aussaatzeitpunkt für Blühflächen im Rahmen der Ökoregelung 1b "Blühflächen auf Ackerland" und 1c "Blühflächen in Dauerkultur". Beachten Sie hierbei jeweils die bundeslandspezifischen Vorgaben für die Zusammensetzung der Blühmischung.

Aber auch Buntbrachen, Erosionsschutzstreifen oder Wildpflanzenmischungen im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) müssen bis zu diesem Termin eingesät sein.

Agroforstsystem beantragen

Wer auf seinen Flächen ein Agroforstsystem anlegen will, muss den Antrag bis spätestens zum 15. Mai bei der zuständigen Offizialbehörde eingereicht haben. Zu diesem Zeitpunkt muss bereits ein positiv geprüftes Nutzungskonzept vorliegen.

Nachweis Agri-PV-Anlage beachten

Wer den Flächenantrag für eine Fläche mit Agri-Photovoltaikanlage stellt, muss bis 31. Mai den Nachweis erbringen, dass die Anlage den gesetzlichen Vorgaben nach GAP-Direktzahlungenverordnung (§ 12 Absatz 5 Satz 1) entspricht.

Weitere Informationen zu Agri-PV finden Sie hier:

Mindesthaltezeitraum für GAP-Tierprämien startet

Vom 15. Mai bis zum 15. August dauert der Mindesthaltungszeitraum für Mutterkühe, Schafe und Ziegen, wenn für diese im Agrarantrag eine gekoppelte Tierprämie beantragt wurde. Die Prämien werden je Tier unter Angabe der Ohrmarkennummer beantragt, wobei die Tiere im Zeitraum 15. Mai bis 15. August im Betrieb gehalten werden müssen.

Sollten Tiere auf natürliche Weise verenden, nicht gemeint ist eine Schlachtung, besteht die Möglichkeit, sie zu ersetzen. Es zählen nur die weiblichen Tiere. Hinsichtlich der Antragstellung ist die wirtschaftliche Verantwortung für die Tiere entscheidend, nicht die Haltereigenschaft gemäß Tierseuchenrecht. Regelungen zum Weidegang oder Besatzdichtefaktoren sind für diese Einkommensstützung nicht vorgesehen.

Es müssen mindestens sechs Mutterschafe oder -ziegen gehalten werden, um diese Prämie in Anspruch nehmen zu können. Bei den Schafen und Ziegen zählen für die Förderung nur die weiblichen Tiere, die am 1. Januar des Antragsjahres mindestens zehn Monate alt sind. Für die Einzeltiere sind die jeweiligen Ohrmarkennummer anzugeben.

Voraussetzung für die Mutterkuhprämie sind mindestens drei gehaltene und beantragte Tiere. Basis für die Förderung sind die Einzeltierangaben in der HIT-Datenbank, die vom Antragsteller fristgerecht zu aktualisieren sind. Es werden nur Mutterkuhhalter gefördert, wenn der Betrieb weder Kuhmilch noch Kuhmilcherzeugnisse verkauft.

Weitere Informationen gibt es hier:

Ferkelaufzüchter können sich für die Initiative Tierwohl anmelden

Am 2. Mai 2024 startet die neue Registrierungsphase der Initiative Tierwohl (ITW) für Ferkelaufzüchter. Im Zeitraum vom 2. Mai bis zum 30. Mai können die Bündler neue Betriebe, die bislang nicht am Programm teilgenommen haben, für die ITW anmelden. Die Bündler haben bis zum 4. Juni 2024 Zeit, die Anmeldungen in die Datenbank einzugeben.

Neuer Bio-Diesel an Tankstellen nur beschränkt für Traktoren

Im Frühjahr 2024 sollen gleich mehrere neue Alternativen zu herkömmlichem Diesel und Biokraftstoffe an Tankstellen eingeführt werden. Die ersten könnten im Mai offiziell verfügbar sein. Ein genaues Datum ist noch nicht bekannt. Zuvor hatte der Bundesrat die dafür notwendigen Änderungen in der Bundes-Immissionsschutzverordnung beschlossen.

Diese neuen Dieselkraftstoffe gibt es:

  • XTL: Diesel aus Erdgas oder Kohle

  • HVO100 (Hydrotreated Vegetable Oil): Diesel aus pflanzlichen oder tierischen Ölen

  • B10: Diesel mit zehnprozentiger Biodieselbeimischung

Sowohl der Biodieselanteil in B10 als auch HVO100 können aus Agrarrohstoffen wie Raps oder Abfall- und Reststoffen hergestellt werden. Autofahrer sollten vor dem Tanken prüfen, ob das Fahrzeug für B10 freigegeben ist. Bei neueren Fahrzeugen ist B10 häufig auf der Innenseite des Tankdeckels vermerkt, um die Eignung für den neuen Kraftstoff anzuzeigen, heißt es beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB).

Unternehmen sind vorsichtig mit Freigabe von B10 für Traktoren

Das Gleiche gilt auch für Traktoren und Landmaschinen. Da zwischen B7 und B10 lediglich eine 3-prozentige Beimischungssteigerung von Biokraftstoffen liegt, ist die Nutzung theoretisch technisch unkritisch. Auf Grund einer abweichenden DIN-Norm, ist der Kraftstoff B10 vom Motor-/ bzw. Maschinenhersteller explizit freizugeben. Das ist allerdings ein aufwendiger und kostenintensiver Vorgang, weshalb die Hersteller hier vorsichtig sind. So gibt Claas B10 nicht für aktuelle Stage V Maschinen frei, teilt das Unternehmen gegenüber top agrar mit.

Landmaschinenhersteller werben mit HVO100 im Tank

Anders ist das beim Kraftstoff HVO100. Auf der Agritechnica 2023 haben mehrere Landmaschinenhersteller mit HVO100 als Alternative geworben. Dazu gehören der Laderhersteller Weidemann, dessen Maschinen mit Dieselmotor ab 2024 HVO kompatibel sind und ab dem 01. Januar 2024 in ihrer Anfangsbefüllung ab Werk mit HVO betankt sind. Schon seit 1. Oktober 2023 sind alle Claas Erntemaschinen und Traktoren der aktuellen Abgasstufe Stage V für den Betrieb mit HVO freigegeben. Auch die neuen Claas-Maschinen kommen standardmäßig mit HVO im Tank beim Kunden an. Das gleiche gilt für Valtra. Ebenso sind viele mtu-Motoren von Rolls-Royce Power Systems oder von Deutz für den Einsatz von HVO zugelassen.

Besteuerung von Biokraftstoffen für Verbreitung noch im Weg

Der Preis von HVO100 orientiert sich am Dieselpreis und liegt 15 bis 20 Cent pro Liter darüber. Die Hersteller sehen darin bisher das größte Hindernis für die Verbreitung. Denn HVO wird zurzeit genauso besteuert wie Diesel. Rechnet man die zurzeit noch bestehende Rückvergütung für Agrardiesel dazu, liegt die Preisdifferenz sogar noch höher. Wirtschaftlich attraktiv würde der Biokraftstoff HVO100 dann, wenn die Bundesregierung die Besteuerung von Biokraftstoffen senken würde.

Weitere Informationen gibt es hier:

Neue Effizienzlabel für Autos nach CO2-Ausstoß

Wer einen Neuwagen kauft, bekommt vom 1. Mai an mehr Informationen beim Händler. Vorgeschrieben sind spezifische Verbrauchs- und Emissionsangaben. Auch ändert sich die Methodik für die CO₂-Farbskala: Ein Pkw wird wie bisher von A (grün) bis G (rot) eingeteilt, aber das Gewicht spielt jetzt keine Rolle mehr. Auch die möglichen CO₂-Kosten über zehn Jahre müssen ausgewiesen werden.

Bislang zählten bei der Eingruppierung in die Effizienzklassen nicht die absoluten CO₂-Emissionen, sondern die Emissionen im Verhältnis zum Gewicht des Autos. Künftig werden die Effizienzlabels einzig auf Grundlage der absoluten CO₂-Emissionen pro gefahrene Kilometer berechnet, der Bezug zum Gewicht entfällt.

KfW-Antragsrunde zur Heizungsförderung für Mehrfamilienhäuser

Ab Ende Mai können planmäßig auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften Zuschüsse für einen Heizungstausch bei der Förderbank KfW beantragen.

Seit Ende Februar waren zunächst Eigentümer von Einfamilienhäusern an der Reihe. Bezuschusst werden bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung.

Welche Fristen haben Sie?

Was beschäftigt Sie im Mai 2024? Welche Änderungen und Fristen sind für Sie jetzt wichtig? Schreiben Sie es mir an stefanie.awater-esper@topagrar.com.

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