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Arbeitskräfte in der Landwirtschaft

Mindestlohn steigt 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde

Ab dem kommenden Jahr sollen Arbeitgeber ihren Angestellten im Mindestlohnbereich 41 Cent pro Stunde mehr zahlen, ab 2025 soll derselbe Betrag noch einmal aufgeschlagen werden. Der DBV protestiert.

Lesezeit: 3 Minuten

Der gesetzliche Mindestlohn soll in den nächsten beiden Jahren moderat steigen. Das hat die Mindestlohnkommission in ihrer heutigen Sitzung mit Mehrheit und gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite beschlossen. Danach soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 €, und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 € brutto je Stunde angehoben werden. Für den Deutschen Bauernverband (DBV) ist allerdings auch diese Anhebung zu viel.

Betriebe sollen nicht überlastet werden

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Die Mindestlohnkommission begründet ihre moderate Empfehlung mit dem gegenwärtig schwachen Wirtschaftswachstum und der anhaltend hohen Inflation in Deutschland. Beides stelle für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen dar. Für das Gesamtjahr 2023 werde eine Stagnation des Wirtschaftswachstums erwartet. Für das Jahr 2024 gingen die aktuellen Prognosen von einer moderaten wirtschaftlichen Erholung aus. Die Inflation habe im Jahr 2022 mit einer Höhe von 6,9 % einen historisch hohen Wert erreicht.

Rukwied: Höherer Mindestlohn beschleunigt den Strukturwandel

Laut DBV-Präsident Joachim Rukwied ist der Vorschlag der Mindestlohnkommission für den landwirtschaftlichen Sektor allerdings unzumutbar: „Auch wenn die vorgeschlagene Steigerung auf den ersten Blick moderat ausfällt, wird sie zu einer nicht tragbaren Belastung für unsere Betriebe.“ Rukwied befürchtet, dass ein höherer Mindestlohn den Strukturwandel in den arbeitsintensiven Bereichen wie Obst-, Gemüse- und Weinbau beschleunigen wird.

„Wir werden weitere Betriebe verlieren und noch mehr Erzeugung von Lebensmitteln ins Ausland verlagern“, warnt der Bauernpräsident. Er fragt sich, wie der deutsche Agrarsektor im europäischen Wettbewerb bestehen soll, wenn nahezu alle Nachbarn einen deutlich geringeren Mindestlohn haben. Rukwied fordert deshalb die Regierung auf, sich in Brüssel für einen europäischen Mindestlohn einsetzen, um weitere Ungleichgewichte zu vermeiden.

Regelmäßiges Anpassungsverfahren

Der Bundestag hatte im Oktober 2022 beschlossen, den Mindestlohn von damals 10,45 € auf 12 € zu erhöhen. Dadurch war das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission vorübergehend ausgesetzt worden. Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat nun den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 € angewandt und zugleich den durch den Gesetzgeber veranlassten Anstieg von 1,55 € berücksichtigt.

Durch die frühzeitige Ankündigung der Anpassungsstufen bis ins Jahr 2025 hätten die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen, teilte die Mindestlohnkommission mit.

Ihren Angaben zufolge haben die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und dessen bisherige Anhebungen durch die Mindestlohnkommission bis Anfang 2022 nur geringe negative Auswirkungen auf die Beschäftigung gehabt. Diese beträfen ausschließlich die geringfügige Beschäftigung, die seither abgenommen habe.

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